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Aus: Ausgabe vom 19.01.2026, Seite 3 / Abgeschrieben
Besuch Al-Scharaas

Ahmed Al-Scharaa ist Dschihadistenanführer

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Civaka Azad – Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e. V. kritisierte am Sonntag in einer Pressemitteilung den Besuch des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed Al-Scharaa ab diesem Montag in Berlin:

Ehemalige Mandatsträger:innen und (Ko-)Bürgermeister:innen aus der Türkei haben sich an die Bundesregierung sowie den Bundespräsidenten gewandt und davor gewarnt, der Besuch käme einer politischen Aufwertung eines Regimes gleich, das aktuell für schwerwiegende Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird. Auch der »Verein für Demokratie und Internationales Recht« (MAF-DAD) äußert »erhebliche völkerrechtliche Bedenken« gegen einen offiziellen Empfang.

MAF-DAD führt aus, Ahmed Al-Scharaa sei Anführer der von den Vereinten Nationen als dschihadistische Terrororganisation eingestuften Haiat Tahrir Al-Scham (HTS) und trete als de-facto Präsident Syriens auf. Selbst wenn frühere Sanktionen des UN-Sicherheitsrates gegen HTS inzwischen aufgehoben seien, ändere dies nach Darstellung von MAF-DAD nichts an der »individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit« der Führungspersonen. (…) Zugleich verweist MAF-DAD auf verifizierte Dokumentationen schwerster Gewaltverbrechen in Aleppo und Umgebung: gezielte und systematische Angriffe, insbesondere auf Kurd:innen und Jesid:innen, außergerichtliche Tötungen, das zwangsweise Verschwindenlassen von über 1.000 Personen sowie die Vertreibung von rund 120.000 Menschen. Art, Umfang und Systematik dieser Taten bewertet MAF-DAD als Kriegsverbrechen und sieht darüber hinaus dringenden Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Deutschland sei als Vertragsstaat der Völkermordkonvention verpflichtet, drohende genozidale Gewalt aktiv zu verhindern – um so mehr, da Deutschland den Völkermord an den Jesid:innen offiziell anerkannt habe. In diesem Zusammenhang weist MAF-DAD darauf hin, dass derzeit rund 1.200 jesidische Familien in Aleppo und Umgebung erneut akut gefährdet seien. (…)

Auf dieser Grundlage fordert MAF-DAD die Bundesregierung nachdrücklich auf,

1. von einem offiziellen Empfang Ahmed Al-Scharaas abzusehen,

2. ihrer Pflicht zur Prävention schwerster internationaler Verbrechen nachzukommen,

3. das Völkerstrafgesetzbuch konsequent anzuwenden,

4. und keine politischen Signale zu setzen, die faktisch zur Straflosigkeit für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord beitragen. (…)

Sollte es dennoch zu Gesprächen kommen, müsse die kompromisslose Einhaltung universeller Menschenrechte sowie der relevanten Abkommen zur nicht verhandelbaren Voraussetzung gemacht werden. Jegliche finanzielle oder politische Unterstützung – auch auf europäischer Ebene – solle ausschließlich unter klaren, überprüfbaren Bedingungen erfolgen: Schutz von Minderheiten, Ende der Gewalt gegen Zivilist:innen und Achtung des Völkerrechts.

Mehrere Organisationen rufen für diesen Montag zu Protestkundgebungen gegen den Besuch Ahmed Al-Scharaas in Berlin (16 Uhr, Bundeskanzleramt) und Bonn (17 Uhr, Münsterplatz) auf.

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