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Aus: Ausgabe vom 15.01.2026, Seite 14 / Leserbriefe

Aus Leserbriefen an die Redaktion

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»Es spricht sich rum«

Zu jW vom 13.1.: »Mediale Ignoranz«

Ich möchte auf diesem Wege noch einmal aus tiefstem Herzen Danke sagen an alle, die die Rosa-Luxemburg-Konferenz zu einem großen Erfolg machten. Dass das Interesse ungebrochen ist und eher noch zunimmt, liegt auch und gerade an der Politik der Regierung in diesem Land. Hoffnung macht die immer größer werdende Anzahl an jungen Menschen, die zum Teil weite Wege auf sich nahmen, um an der Konferenz und am Sonntag dann an der alljährlichen Ehrung der von der Reaktion ermordeten Arbeiterführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht teilzunehmen. Ich selbst traf Mitglieder der Kommunistischen Jugend ­Österreichs aus Wien und dem roten Graz. Und lassen wir uns von der medialen Ignoranz nicht verunsichern. Es spricht sich rum, immer mehr. Ich hoffe sehr, dass die 32. Rosa-Luxemburg-Konferenz einen noch stärkeren Widerhall finden wird. Diese Zeit braucht solche alternativen, Mut machenden und Kraft gebenden Veranstaltungen. Noch einmal Dank und Anerkennung an das ganze Kollektiv der Genossenschaft und der Redaktion! Ihr seid großartig!

Andreas Eichner, Schönefeld

»Arbeiter wissen, wer verantwortlich war«

Zu jW vom 8.1.: »Groß frisst Klein«

Bei der fraglichen Vorschrift handelt es sich um Paragraph 112a BetrVG. Sie wurde im Juli 2001 durch die Bundesregierung (SPD/Grüne) in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügt und führte zu erheblichen Verschlechterungen zu Lasten des Betriebsrates im Falle einer Betriebsänderung:

1. Für neugegründete Unternehmen gilt in den ersten vier Jahren nach Gründung keine Sozialplanpflicht bei Betriebsänderungen, die Pflicht des Arbeitgebers zu Interessenausgleichsverhandlungen bleibt indes bestehen. Hat der BR denn wenigstens Interessenausgleichsverhandlungen verlangt?

2. Diese Privilegierung neugegründeter Unternehmen gilt nicht im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Das wäre zu prüfen (gewesen) unter dem Stichwort »Flucht aus der Sozialplanpflichtigkeit« durch institutionellen Rechtsmissbrauch.

3. Für alle Betriebsänderungen (außer einer »reinen« Personalreduzierung) gelten die Schwellenwerte (Mindestanzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) des Paragraphen 17 KSchG; durch Paragraph 112a BetrVG wurden diese Schwellenwerte erheblich zum Nachteil der Beschäftigten sowie der Betriebsräte angehoben.

Wie auch bei der nachfolgenden »Agenda 2010« (»Hartz-Papier«) waren die Proteste durch die Gewerkschaften gegen diese arbeitnehmerfeindliche Politik eher verhalten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben aber ein gutes Gedächtnis und wissen, wer für diese Maßnahmen verantwortlich war. Dass die SPD aktuell in der Sonntagsfrage bei 15 Prozent herumdümpelt, ist die Konsequenz.

Stefan Bell (Rechtsanwalt), Mülheim an der Ruhr

Wurstmarkt regelt das

Zu jW vom 8.1.: »Groß frisst Klein«

Eberswalder Würstchen und Konserven – jedes Kind, alle DDR-BürgerInnen kannten den Markennamen, schätzten die Qualität mehr oder weniger, und die Preise waren für alle erschwinglich. Es brauchte nicht viele konkurrierende Fleischverarbeitungskonzerne für eine bedarfsgerechte Versorgung der gesamten Bevölkerung.

In der Marktwirtschaft gelten aber eben andere Regeln und vor allem andere Maßstäbe. Der Bedarf, die zahlungsfähige Nachfrage, Preise und Qualität unterliegen einem einzigen Scharfrichter der Märkte: der Profitabilität. Das kann, aber muss in den meisten Fällen nichts mit einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung zu tun haben und schon gar nicht mit den Beschäftigten und Lohnabhängigen, die dem Markt und der Profitabilität zum Opfer fallen, die in der Endkonsequenz Kaufkraft verlieren, ihre einst begehrten Produkte nur noch dem Namen nach kaufen können. Bliebe zu fragen, wie wettbewerbsfähig waren die Eberswalder in der DDR, wie marode oder unwirtschaftlich, und wieviel besser für Bedarf und Bedürfnisse erweist sich ein westdeutscher Konzern gegenüber ostdeutscher Tradition? (…)

Roland Winkler, Aue

Uncooles Solidarsystem

Zu jW vom 5.1.: »Notfallmediziner des Tages: Andreas Gassen«

Es ist erschreckend, was ein (wohl) deutlich überbezahlter Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Schwachsinn von sich geben kann. Wo bleibt eigentlich der vehemente Einspruch der vielen Kassenärzte dagegen? Haben diese ihr Arztgelöbnis, den Eid des Hippokrates, genauso vergessen wie ein Herr Gassen? Die Aussage von Andreas Gassen »Wer arbeitet und gesetzlich krankenversichert ist, zahlt die Behandlung derjenigen, die nicht arbeiten« beweist: Der Mann hat noch nie etwas vom Solidarsystem gehört. Ganz sicher ist er privat krankenversichert und findet das Solidarsystem uncool, es gehöre abgeschafft. Ob er auch Mitglied bei CDU, FDP oder AfD ist? Wer solchen »Medizinern« das Gesundheitswesen weiterhin unwidersprochen überlässt, der gehört ganz sicher wirklich zu den dummen Leuten.

Roland Tröger, Kremmen

Leicht daneben

Zu jW vom 9.1.: »Multipolarier des Tages: Herfried Münkler«

In der Wikipedia kann frau dies zu Münkler finden: »2024 geht Münkler davon aus, dass die Phase der unipolaren Weltordnung beendet und eine von fünf Großmächten (USA, EU, Russland, China und Indien) dominierte Weltordnung im Entstehen sei. Dabei werde keine dieser Mächte eine unipolare globale Vorherrschaft anstreben, da allen die hohen Kosten dieser Position bewusst seien.« Wie sehr doch einer danebenliegen kann. Vorsitzender der Leitungskommissionen zur MEGA zu sein, scheint auch nicht automatisch zu realistischen Einsichten zu befähigen. Es reicht ja, von Friedrich Merz zitiert zu werden.

Heinrich Hopfmüller, Stadum

Vorsitzender der Leitungskommissionen zur MEGA zu sein, scheint auch nicht automatisch zu realistischen Einsichten zu befähigen. Es reicht ja, von Friedrich Merz zitiert zu werden.

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