Ist der Wehrdienst verfassungswidrig?
Interview: Gitta Düperthal
Der Zwang zur Preisgabe sensibler Daten für die Erfassung zum Wehrdienst und die Zwangsmusterung selbst könnten verfassungswidrig sein, so lautet Ihre Kritik. Wie kommen Sie zu dieser Einschätzung?
Das Zitiergebot im Artikel 19 des Grundgesetzes wird verletzt. Jedes Gesetz, das Grundrechte einschränkt, muss diese auch benennen. Das neue »Wehrdienstmodernisierungsgesetz« unterlässt das. Durch die Datenweitergabe und die Musterung sowie gegebenenfalls eine polizeiliche Vorführung werden Freiheitsrechte verletzt.
Eine Anwaltskanzlei hat sich aufgrund möglicher Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, das am 1. Januar in Kraft trat, zunächst an den Bundespräsidenten gewendet. Mit welcher Hoffnung?
Die Kanzlei bestätigte uns, dass das Zitiergebot tatsächlich verletzt ist. Der Bundespräsident hat die Pflicht, Gesetze auf Rechtmäßigkeit zu prüfen, bevor er sie unterzeichnet, reagierte aber auf das Schreiben nicht. Klagebefugnis liegt erst vor, wenn die ersten als Betroffene den Erfassungsbogen erhalten haben, ihn zwangsweise beantworten müssen oder zur Musterung geladen werden. Das werden wir dann unterstützen.
Die Wehrdienstbetroffenen seien nicht ausreichend in die Debatte einbezogen worden, argumentieren Sie. Die Regierung mag sich denken: Warum sollte sie das interessieren? Gewählt wird sie von den Älteren, die in Umfragen mehrheitlich dafür waren.
Es gibt unterschiedliche Umfragen. Die Jugendlichen sind dagegen, weil es sie betrifft; sie müssten in solche Entscheidungen einbezogen werden. Solange es noch eine Mehrheit für militärische Verteidigung gibt, kann das nur auf freiwilliger Basis geschehen und nicht durch eine Wehrpflicht, deren Wiedereinführung jetzt vorbereitet wird. Der Staat stellt das Leben der Soldaten im Kriegsfall zur Disposition. Niemand darf gezwungen werden, für den Erhalt von Staatsgrenzen andere Menschen zu töten oder sein eigenes Leben zu riskieren. Das widerspricht Artikel 2 des Grundgesetzes. Eine Wehrpflicht darf es im demokratischen Rechtsstaat nicht geben.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius von der SPD will in den nächsten Tagen Schreiben verschicken, um Bereitschaft und Qualifikation abzufragen: 2025 meldeten sich nur 12.000 Leute freiwillig. 2026 will er 20.000 rekrutieren. Meinen Sie, das klappt?
Pistorius will jedes Jahr zusätzliche 10.000 Menschen für den Wehrdienst rekrutieren, 2027 dann also 30.000 und so weiter. Die Bundeswehr soll von 180.000 auf 260.000 Soldaten anwachsen. Wir hoffen, dass das nicht klappt. Allerdings ist mit den hohen materiellen Anreizen die Freiheit der Gewissensentscheidung beeinträchtigt. Wenn einem jungen Menschen 2.600 Euro im Monat und 3.500 Euro für den Führerschein angeboten werden, kann man sich den ökonomischen Druck in zunehmend prekär lebenden Familien ausmalen. Wer zivile Freiwilligendienste leistet, erhält im Vergleich dazu nur ein Taschengeld. Der Verteidigungsminister soll dem Parlament halbjährlich Zahlen vorlegen. Wir fürchten, dass der Bundestag etwa 2028, wenn 40.000 Menschen rekrutiert werden sollen, die allgemeine Wehrpflicht einführen wird.
Der Dienst soll laut Pistorius »attraktiv und sinnstiftend« sein.
Wehrdienst, der letztlich das gegenseitige Abschlachten mit der Waffe in den Schützengräben bedeutet, kann keinen Sinn stiften. Die Bundeswehr-Werbung täuscht, lockt mit Kameradschaft und Abenteuer und blendet die Kriegsrealität aus.
Was ist jungen Menschen zu empfehlen, die den Fragebogen erhalten?
Wer keinen Wehrdienst verrichten will, sollte bei der Frage nach der Bereitschaft auf der Skala von null bis zehn unbedingt die Null ankreuzen. Parallel dazu sollte er sofort den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer losschicken. Denn sollte der Spannungsfall eintreten, gilt die aufschiebende Wirkung des Antrags nicht mehr. Das heißt: Er würde eingezogen werden, dann erst würde geprüft. Jeder, der nicht kriegstüchtig werden will, hat das Recht, den Kriegsdienst jetzt zu verweigern.
Martin Singe ist im Vorstand des Trägervereins der »Friedenskooperative«
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