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Urteil: In Lützerath kein Versammlungsrecht

Münster. Klagen gegen die Räumung des Dorfes Lützerath in NRW und gegen ein Betretungsverbot des Tagebaus Garzweiler II sind nicht zulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag entschieden. Mehrere Kohlekraftgegner wollten in dem Bereich ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit weiter ausüben. Der Kreis Heinsberg hatte Ende 2022 eine Allgemeinverfügung zur Räumung erlassen. Dagegen waren zwei Klägerinnen vor das Verwaltungsgericht Aachen gezogen – ohne Erfolg. Sie hätten laut OVG auf angrenzenden Flächen ihr Recht ausüben können. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.12.2025, Seite 4, Inland

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