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Aus: Ausgabe vom 23.12.2025, Seite 7 / Ausland
Pakistan

17 Jahre mehr für Khan

Pakistan: Expremier erneut verurteilt
Von Thomas Berger
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Sie sorgen sich um seinen Gesundheitszustand in Haft: Anhänger von Khan protestieren in Karatschi (28.11.2025)

Geht es nach dem jüngsten Urteil, kommt Pakistans gestürzter Expremier Imran Khan (73) wohl zeitlebens nicht mehr frei. Zusätzlich zu einer 14jährigen Freiheitsstrafe, die der populäre frühere Regierungschef (2018–2022) verbüßt, hat ihn ein Sondergericht am Sonnabend der schweren Korruption für schuldig befunden. Im Ergebnis wurden Khan und seiner mitangeklagten Frau Bushra Bibi weitere 17 Jahre Haft auferlegt. In dem Prozess ging es abermals um Geschenke ausländischer Würdenträger, die er in seiner Amtszeit erhalten und zu deutlich niedrigeren Preisen erworben haben soll. Für ein Schmuckset der Edelmarke Bulgari, dessen Wert auf mindestens 80 Millionen Rupien (etwa 760.000 Euro) taxiert wird, soll er nur 2,9 Millionen Rupien (etwa 27.500 Euro) bezahlt haben. Es handelt sich um ein Geschenk des saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman vom Mai 2021.

Nach Bekanntwerden des Urteils brachen neue Proteste aus. Vor allem in der von Khans Partei, Pakistan Tehreek-e-Insaf (PTI), regierten Nordprovinz Khyber Pakhtunkhwa (KP) gingen Anhänger auf die Straße. Der Verurteilte hat KP-Chefminister Sohail Afridi mit der Aufgabe betraut, eine Kampagne für landesweite Proteste vorzubereiten. »Die ganze Nation muss sich für ihre Rechte erheben«, hat Khan seinen Anwälten zufolge gesagt – der Expremier selbst hat derzeit keinen Zugang zu seinen Social-Media-Kanälen. Auch Besuchszeiten werden seit Monaten ohne Begründung beschnitten.

Um dasselbe Schmuckset ging es schon in einem früheren Prozess, das damalige Urteil wurde später suspendiert. Seine Verteidiger werden nun vor dem Obersten Gerichtshof in Islamabad in Berufung gehen. Khan und die PTI-Spitze kritisieren die autoritären Zustände im Land unter dem jüngst mit mehr Macht ausgestatteten Armeechef Asim Munir, so seien auch in dem nichtöffentlichen Prozess rechtsstaatliche Grundprinzipien verletzt worden. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat bereits im Sommer 2024 erklärt, dass das Vorgehen gegen Khan internationales Recht verletzt.

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