Erpresserische Methoden
Von Jörg Kronauer
US-Präsident Donald Trump hat seinen Erdrosselungsfeldzug gegen Venezuela verschärft und eine fast vollständige Blockade gegen die Erdölexporte des Landes verhängt. Alle »mit Sanktionen belegten Öltanker« würden ab sofort blockiert, kündigte Trump am Dienstag (Ortszeit) auf seinem Propagandakanal »Truth Social« an. Dazu hätten die Vereinigten Staaten »die größte Armada in der Geschichte Südamerikas« unweit der venezolanischen Küste versammelt. Trump verlangte zudem, Venezuela müsse »das gesamte Öl, Land und andere Vermögensgegenstände«, die der südamerikanische Staat den USA »gestohlen« habe, zurückgeben. Zudem teilte er mit, er wolle die venezolanische Regierung zur ausländischen Terrororganisation erklären, und stellte erneut Militäroperationen auf venezolanischem Territorium in Aussicht – im Klartext: einen Angriffskrieg.
Die neue US-Maßnahme erfolgt eine knappe Woche, nachdem die Vereinigten Staaten den venezolanischen Öltanker »Skipper« auf dem Weg nach Kuba gekapert und entführt hatten – völkerrechtlich ein Akt schnöder Piraterie. Trump hatte daraufhin erkennen lassen, noch mehr Tankschiffe verschleppen zu wollen. Seitdem ist der venezolanische Ölexport offenbar mehr oder weniger zum Erliegen gekommen. Lediglich der US-Konzern Chevron darf dank einer Sondergenehmigung der US-Regierung weiter Öl in Venezuela fördern und es in die USA liefern. Die Ausnahme könnte eine gewisse Relevanz entfalten. Eine militärische Seeblockade ist eine Kriegshandlung. Der US-Demokrat Joaquín Castro, ein Abgeordneter im Repräsentantenhaus, kündigte noch am Dienstag an, Trump in einer Parlamentsresolution zur Beendigung dieses »Kriegsakts« auffordern zu wollen. Es gibt allerdings Rechtsinterpretationen, die Blockaden mit einer gewissen Durchlässigkeit als weniger gravierend einstufen.
Venezuelas Regierung reagierte mit scharfem Protest. Sie bekräftigte ihr Beharren auf der Souveränität des Landes über all seine Rohstoffe und auf dem Recht auf freie Seefahrt in der Karibik. Trumps »irrationale Militärblockade« sei eine »groteske Bedrohung«, hieß es in einer Stellungnahme aus Caracas, in der zudem darauf hingewiesen wurde, es gehe dem US-Präsidenten schlicht darum, die Reichtümer des Landes zu »stehlen«. US-Medien haben in den vergangenen Tagen daran erinnert, dass Trump im Juni 2023 in einer Rede im üblichen prahlerischen Tonfall behauptet hatte, hätte er nicht im Januar 2021 das Weiße Haus verlassen müssen, dann wäre Venezuela rasch kollabiert. »Wir hätten es übernommen, wir hätten das ganze Öl bekommen«. Dabei geht es Trump allerdings nicht ausschließlich um das Öl. Die New York Times berichtete im Oktober, Venezuelas Präsident Nicolás Maduro sei im Frühjahr nicht nur bereit gewesen, US-Konzernen Zugriff auf das Öl und das Gold seines Landes zu bieten, sondern auch sämtliche Rohstoffverträge mit China und Russland zu kündigen. Lediglich seinen Rücktritt habe er verweigert. Das genügte Trump nicht.
Spekuliert wurde am Mittwoch, was genau Trump mit seiner Forderung meinte, Venezuela müsse »Öl und Land« an die USA »zurückgeben«. Venezuelas Erdölindustrie, die bis dahin zu rund 70 Prozent in ausländischem – meist US-amerikanischem – Besitz war, wurde bereits zum 1. Januar 1976 verstaatlicht. US-Konzerne reklamierten damals Verluste von fünf Milliarden US-Dollar, wurden aber nur mit einer Milliarde US-Dollar entschädigt. Aus der Amtszeit von Hugo Chávez resultierte vor allem ein erbitterter Entschädigungsstreit mit Exxon Mobil. Der Streit dauert bis heute an.
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Ulf G. aus Hannover (19. Dezember 2025 um 11:27 Uhr)Verstaatlichungen bzw. Enteignungen sind völkerrechtlich zulässig, zumindest solange mit Marktwert entschädigt wird. Die Artikel 14 und 15 unseres Grundgesetzes fallen da etwas aus dem üblichen Rahmen, insoweit sie auch eine Entschädigung unter Wert ermöglichen. Eine Entschädigung unter Wert wäre indes völkerrechtswidrig. Inwieweit sie einen legitimen Kriegsgrund darstellt, überhaupt nach so langer Zeit, kann ich jetzt nicht sagen. Nach deutschem Zivilrecht (§ 859 BGB) darf sich jemand mit Gewalt zurückholen, was ihm entwendet wurde, allerdings nur unmittelbar nachdem der Täter auf frischer Tat ertappt wurde. Unabhängig davon senden Trumps Drohungen gegen Venezuela auch ein Signal an die Europäer und ihre gierigen Blicke auf die bei Euroclear verwahrten russischen Vermögenswerte: Deren Konfiszierung wäre aus US-Sicht ganz offensichtlich völkerrechtswidrig und für Russland damit ein legitimer Kriegsgrund. Mithin entfiele für eine solche europäische Völkerrechtsverletzung die amerikanische Deckung. Es gäbe keinen amerikanischen Beistand gemäß Artikel 5 des NATO-Vertrages. Schon früher hatten die Amerikaner klar gemacht, dass sie den Europäern bei einem Eintritt in den Ukraine-Krieg keinerlei Unterstützung oder Rückendeckung gewähren würden. Neuerdings versteht man in Amerika unter der NATO offenbar tatsächlich nur ein Verteidigungsbündnis. Dazu kommt natürlich, dass die unbegrenzte Festsetzung der russischen Milliarden durch Europa ein deutlicher Affront gegen Trumps 28-Punkte-Plan für die Ukraine ist, der bekanntlich die Verwendung der russischen Gelder für den Wiederaufbau vorsieht. Ob derartige Überlegungen tatsächlich in europäischen Köpfen ankommen, darf bezweifelt werden, auch wenn die EU einstweilen tatsächlich vom Reparationskredit abstand genommen hat. Es bleibt die Einsicht, dass der einen Weihnachtsfrieden fordernde Merz die Weichen in Richtung Weihnachtskrieg zu stellen bemüht war. Schon Baerbock hatte Russland nebenbei den Krieg erklärt (jW 26.1.2023).
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Oliver S. aus Hundsbach (18. Dezember 2025 um 13:45 Uhr)Ob die Amerikaner wirklich in Venezuela einmarschieren, darf bezweifelt werden. Es reicht aber schon, dass die sogenannten »stillen Bomben«, die im Verborgenen töten und in Form einseitiger Sanktionen gegen die betroffenen Länder gezündet werden. Alle Zusammenschlüsse und Aktionen, die die Strukturen und die Hegemonie der vom Westen diktierten Ökonomie und Diskurse in Frage stellen, werden kriminalisiert und sollen zum Schweigen gebracht werden. Der sich in einer beispiellosen Krise befindliche US-amerikanische Kapitalismus möchte verhindern, dass Menschen anfangen zu glauben, eine andere Welt sei möglich. Dass, wer über die militärischen Mittel verfügt, sich Völkerrecht und Gesetz so modelt, bis es passt, versteht sich beinahe von selbst. In einem lesenswerten Interview mit Geraldina Colotti (https://www.kommunisten.ch/index.php?article_id=2751) ist z. B. zu lesen, dass Venezuela die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen vor den von Obama verhängten Sanktionen praktisch erreicht hatte. Und: »Trotz erdrückender Sanktionen deckt das Land mittlerweile 90 Prozent seines Lebensmittelbedarfs selbst.« Die Organisation von Lebenszusammenhängen, die den Menschen Unabhängigkeit und Würde, die Befreiung von dem alltäglichen Wahnsinn, seine Haut auf dem Arbeitsmarkt verkaufen zu müssen, versprechen, schmälern die Profite. Es bleibt zu hoffen – nicht zu wünschen –, dass Venezuela, nach dem Ukraine-Fiasko, eine weitere Etappe sein wird, die die Hegemonie des Imperiums zumindest nachhaltig erodiert.
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Andreas E. aus Schönefeld (18. Dezember 2025 um 06:18 Uhr)Die Handlungen der USA gegen Venezuela sind so aggressiv wie durchsichtig. Die versuchte Destabilisierung Venezuelas durch die Seeblockade trifft nicht nur Venezuela selbst. Der Tanker »Skipper« war unter anderem auf dem Weg nach Kuba. Man schlägt also zwei Fliegen mit einer Klappe. Und das aggressive Gebaren der USA in der Karibik ruft unter den US-Vasallen in Europa keinerlei Protest hervor. Man erinnere sich an das Geschrei, als Russland die Getreideexporte der Ukraine im Schwarzen Meer verhindern wollte. Sofort kamen aus Brüssel Sanktionspakete. Und wo bleiben die EU-Sanktionen gegen die aggressive USA? Ein weiteres Beispiel für die beispiellose Doppelmoral des »Wertewestens«. Sollten die USA ihre Ankündigungen des bewaffneten Einsatzes gegen das venezolanische Volk wahr machen, werden dann die Sanktionen folgen? Sicherlich nicht. Die USA sind auf dem Weg, den Putsch von 1954 (PBSuccess) in Guatemala in Venezuela zu wiederholen. Nur dass dieses Mal keine United Fruit Company und ihre enteigneten Ländereien im Mittelpunkt steht, sondern die Ölfelder, auf denen mal ExxonMobile saß. Und wer kommt dann als Nächstes dran? Kuba hat eh schon Probleme, seine Energieversorgung aufrechtzuerhalten. Die kubanischen Probleme werden also nicht kleiner. Die Blockade Venezuelas trifft auch das Land in der Karibik, das sich seit mehr als 60 Jahren mit Erfolg gegen eine Blockade wehrt. Und die anliegenden Staaten wie Trinidad und Tobago öffnen ihre Häfen für die amerikanische Flotte, werden also zum Handlanger der USA. Dann wird die Karibik und nach und nach das gesamte Lateinamerika wieder zum US-amerikanischen Hinterhof.