Bundesregierung verordnet »sichere Herkunftsstaaten« im Alleingang
Berlin. Der Bundestag hat neue Regelungen zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten im Zuge der Asylverfahren verabschiedet. Die Bundesregierung kann diese künftig per Rechtsverordnung selbst bestimmen und braucht keine Zustimmung der Länderkammer, wie die am Freitag beschlossene Neufassung des Asylgesetzes vorsieht. Anträge von Staatsangehörigen dieser Länder können dann schneller als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt werden.
Ziel sei, Deutschland für Geflüchtete weniger attraktiv zu machen und die Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu beschleunigen. Der Anspruch auf eine Prüfung des Einzelfalls bleibt den Angaben zufolge jedoch unberührt. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die AfD für das Gesetz. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten es ab. Mit dem Gesetz wird zudem die erst im Februar 2024 eingeführte Pflicht zur Bestellung eines Rechtsbeistands bei Abschiebehaft wieder abgeschafft. Teil des Gesetzespakets ist auch eine Verschärfung bei der Einbürgerung. Wer versucht, die deutsche Staatsbürgerschaft mittels Täuschung, Drohung, Bestechung oder Falschangaben zu bekommen, wird für zehn Jahre von einer erneuten Einbürgerung ausgeschlossen. (Reuters/jW)
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