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Aus: Ausgabe vom 11.12.2025, Seite 12 / Thema
Entkolonialisierung

Motor der Unabhängigkeit

Vor 65 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die Resolution 1514 zur Entkolonialisierung. Ihre auch auf die Sowjetunion zurückgehende Entstehungsgeschichte zeigt die Widersprüche im antikolonialen Lager
Von Joshua Relko
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Der sowjetische Staatschef Nikita Chruschtschow und dessen persönlicher Übersetzer Viktor Suchodrew gemeinsam mit dem indonesischen Präsidenten Sukarno (l.) und dem indischen Premierminister Jawaharlal Nehru (r.) während einer Sitzung der UNO-Generalversammlung in New York (Oktober 1960)

Am 14. Dezember 1960 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit die Resolution 1514: »Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit kolonialer Länder und Völker«. Sie war Ausdruck der zunehmenden globalen Bestrebungen kolonisierter Völker, sich vom Joch ihrer Kolonialherren – namentlich der westeuropäischen Mächte, die in zwei Weltkriegen um die Neuaufteilung der Welt gerungen hatten – zu befreien. Allein im Jahr 1960 erlangten 18 Kolonien ihre Unabhängigkeit. Bis auf Zypern lagen alle in Afrika. In den 15 Jahren seit Ende des Zweiten Weltkrieges waren mehr als 20 Prozent der Erdoberfläche (Meere ausgenommen) unabhängig geworden, die alten Kolonialreiche Großbritanniens, Frankreichs, Belgiens etc. zerfielen. Unumstritten genutzt hat der antikoloniale Kampf dem Lager der sozialistischen Staaten, das sich ebenfalls seit 1945 herausgebildet hatte und mit der Sowjetunion an der Spitze einen Machtfaktor in der weltweiten Entkolonisierung darstellte. Die UdSSR war denn auch eine der treibenden Kräfte beim Zustandekommen der Resolution 1514.

Roter Antikolonialismus

»Das Proletariat der UdSSR und die Arbeiterbewegung in den kapitalistischen Ländern, angeführt von der Kommunistischen Internationale, unterstützen ihrerseits den Befreiungskampf aller kolonialen und anderen abhängigen Völker und werden ihn in Zukunft noch wirksamer mit Taten unterstützen; sie sind das einzige sichere Bollwerk der kolonialen Völker in ihrem Kampf um die endgültige Befreiung vom Joch des Imperialismus«, formulierte die Kommunistische Internationale bereits 1928 auf ihrem 6. Weltkongress in Moskau. Lange vor der Resolution 1514, lange vor der Gründung der Vereinten Nationen und den Unabhängigkeitswellen in Afrika und Asien hatten die internationale kommunistische Bewegung und mit ihr die Sowjetunion als damals noch einzigem sozialistischem Staat sich den antikolonialen Kampf auf die Fahnen geschrieben: nicht zum Selbstzweck, sondern als Teil des Kampfes um die sozialistische Weltrevolution. Damit grenzten sich die kommunistischen Parteien nicht nur von sozialdemokratischen Kräften in ihren Heimatländern ab, die in Kollaboration mit dem Imperialismus – mal offener, mal verdeckter – am alten Kolonialsystem festhielten, sondern auch von jenen Kräften in den Kolonien, die zwar die nationale Unabhängigkeit anstrebten, aber nur im Sinne eines unabhängigen kapitalistischen Staates. In Opposition zu diesen bürgerlichen Kräften fokussierte sich die kommunistische Weltbewegung auf eine revolutionäre, proletarisch geprägte Entwicklung in der kolonisierten Welt. Dass durch die Gesellschaften der Kolonien oder postkolonialen Länder tatsächlich ein solcher klassenpolitischer Riss verlief, sollte sich auch im Rahmen der UN-Generalversammlung 1960 für die Sowjetunion als Hemmnis darstellen.

Der sprunghaft gestiegene internationale Einfluss der UdSSR nach 1945 öffnete die Türen für ein wirkmächtigeres Handeln in der internationalen Staatengemeinschaft. Doch die Umorientierung der Kommunistischen Internationale ab 1935 – aus der proletarischen Einheitsfront von unten entwickelte sich die Strategie der Volksfront – sollte auch als Grundlage verstanden werden für eine Umorientierung in der Frage des Antikolonialismus. Stalins Ableben und der Aufstieg Chruschtschows stellen sich rückblickend als Katalysator dessen dar: An Bedeutung gewann die Verbundenheit mit der kolonialen und postkolonialen Welt an sich; die Propagierung der Weltrevolution und die Entkolonisierung als notwendiger Teil davon rückten in den Hintergrund.

Dieser veränderte Einsatz der internationalen kommunistischen Bewegung und der UdSSR war nach 1945 nicht mehr zu übersehen – weder für die westliche Welt noch für die antikolonialen Vertreter, gleich welchen politischen Einschlags. Trotzdem bleibt die Rolle der Sowjetunion heute in der bürgerlich dominierten Diskussion über die Dekolonisation im 20. Jahrhundert und damit in der breiten Öffentlichkeit augenscheinlich unterbelichtet.

Der Kolonialismus ist im Weltmaßstab – abgesehen von vereinzelten, aber nicht weniger grausamen Überbleibseln kolonialer Herrschaft, wie in Palästina – tatsächlich Geschichte. Doch die Frage, wie sich die breite Entkolonisierung nach 1945 durchsetzen konnte, erhält sowohl im Zuge postkolonialer als auch marxistischer Strategiedebatten Relevanz: War es das Drängen der bereits entkolonisierten und klassenmäßig heterogenen Welt oder der sowjetische und internationale kommunistische Einfluss, die den Kolonialismus international zu Fall brachten? Ökonomische Entwicklungen auf seiten der Kolonialländer, die Kolonien uninteressant oder zu teuer werden ließen und der Entkolonisierung Auftrieb gaben, sind in allen Fällen unbestreitbar.

UN-Charta und Menschenrechte

Die Charta der Vereinten Nationen von 1945 war bis zur Resolution 1514 das zentrale Fundament der Dekolonisationsdebatten in der UNO, auch wenn dieses Anliegen selbst nur eine Nebenrolle in dem 111 Artikel umfassenden Gründungsvertrag spielte. Vertreter der bereits entkolonisierten Welt traten von Beginn der UNO an eigenständig in Erscheinung, etwa, als sie auf Menschenrechte im Sinne von Grundfreiheiten bestanden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war dann auch unmittelbar ein Ergebnis des gewachsenen Einflusses dieser Länder, vor allem durch die Präsenz Indiens und Chinas. Die Sowjetunion rang in der Diskussion besonders um sogenannte kollektive oder soziale Rechte, von denen sie einige auch durchsetzen konnte. So findet sich etwa in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bis heute das Recht auf Arbeit, Entlohnung und gewerkschaftliche Organisierung. In der finalen Abstimmung über die Erklärung enthielt sich die UdSSR dennoch: Sie sah sich nicht in Opposition zu den Menschenrechten an sich, aber die Erklärung war unverbindlich und ein Kompromisswerk mit dem Imperialismus. Die USA wiederum nutzten die Situation, um ihre Position gegen die westeuropäischen Kolonialmächte, die mit der Erklärung unzweideutig kritisiert wurden, und gegen die Sowjetunion zu stärken. Ihr ambivalenter und teils widersprüchlicher Umgang mit dem Kolonialismus zeigte sich hier deutlich – Unterstützung der Menschenrechtserklärung einerseits und Bündnis mit den Kolonialmächten andererseits.

Die wachsende Bedeutung der antikolonialen Befreiungsbewegungen nach dem Zweiten Weltkrieg war eng mit dem Machtvakuum verbunden, das die Niederlage der faschistischen Mächte und die Schwächung der europäischen Kolonialländer hinterließen. Einige der stärksten Unabhängigkeitsbewegungen waren politisch links, geführt von kommunistischen Kräften oder doch zumindest von solchen, die sich am Marxismus orientierten. Die Verlautbarungen des internationalen kommunistischen Lagers und namentlich der Sowjetunion zu Gleichheit, Ablehnung von Rassismus und Freiheit von Ausbeutung übten Anziehungskraft insbesondere auf entkolonialisierte afrikanische Staaten aus. Deren Skepsis war weitaus größer gegenüber dem kolonialen Westen als gegenüber der (neuen) antiimperialistisch auftretenden Supermacht. So betrachtet trug nicht die internationale Zusammenarbeit mit der kapitalistischen Welt, sondern gerade der Umstand, davon ausgeschlossen zu sein (etwa bei der Etablierung des Völkerbundes, dem Vorgänger der UNO), zum Rückhalt der UdSSR bei. Gerade mit ihrer kompromisslosen Forderung nach Selbstbestimmung für alle Völker – die sie bei jeder Gelegenheit einbrachte – stach die Sowjetunion gegenüber allen anderen Ländern hervor.

Ein anderer Vorteil betraf den sowjetischen Weg in den 1920er und 1930er Jahren: den Aufbau einer modernen Schwerindustrie als Voraussetzung für eine prosperierende Industrie von Konsumgütern. Ein schwerindustrieller Aufbau und die damit verbundene industrielle Unabhängigkeit waren auch für die wirtschaftlich unterentwickelten Kolonien attraktive Perspektiven. Das Angebot zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe, das der Sozialismus unterbreitete, bot die Möglichkeit beidseitiger Entwicklung. Spätestens an diesem Punkt zeigte sich deutlich, dass die Bedeutung der Sowjetunion für die antikoloniale Bewegung nicht von ihrem sozialistischen, also unter anderem planwirtschaftlichen Charakter zu trennen war. Als die UNO schließlich gegründet war, versuchte die UdSSR, die antikolonialen Länder in ihren Block zu integrieren oder zumindest als feste Bündnispartner zu gewinnen.

Faktor Blockfreie

Die besondere Position entkolonisierter Länder zwischen den Machtblöcken USA und UdSSR bestand über viele Jahre hinweg. Bedeutende Kräfte in Asien und Afrika (und mit Jugoslawien nach dem Bruch mit der Sowjetunion 1948 auch in Europa) schufen gemeinsam die sogenannte Bewegung der Blockfreien Staaten. Ihre eigenständige Formierung kann dennoch nicht losgelöst vom sowjetischen und internationalen kommunistischen Wirken vor dem Zweiten Weltkrieg betrachtet werden. Ausgehend von der Kommunistischen Internationale kam es zur intensiveren Vernetzung der antikolonialen Bewegung, zentral war hier die Liga gegen Imperialismus, die als Vorläufer der Bandung-Konferenz von 1955 anzusehen ist. Die Konferenz trug in erster Linie zur Stabilisierung der postkolonialen Herrschaft und Legitimierung der neuen Regierungen bei.

Im Sommer 1960 entschied sich der sowjetische Regierungschef Nikita Chruschtschow, an der anstehenden UN-Generalversammlung teilzunehmen, um die neu aufgenommenen afrikanischen Staaten zu begrüßen. Die Neuaufnahmen standen im Einklang mit dem sowjetischen Anliegen, die Vereinten Nationen in Asien und Afrika und damit das Lager der eigenen Verbündeten auszuweiten. Der sowjetischen Führung war nicht entgangen, dass unabhängige afrikanische und asiatische Länder wie Ägypten oder Indonesien in der UNO meist mit ihr übereinstimmten, sobald die Kolonialfrage aufkam. Mit der Aufnahme der neuen Staaten bestand prinzipiell eine absolute Mehrheit in der UNO bei Fragen des Kolonialismus, und die Sowjetunion drängte auf Schritte in diese Richtung. Während die Kolonialstaaten die Frage der Unabhängigkeit an die soziale und ökonomische Entwicklung der jeweiligen Länder knüpfen wollten, wiesen die sowjetischen Vertreter dies zurück.

Am 23. September 1960 beantragte Chruschtschow in einem Schreiben an die Generalversammlung die Behandlung einer Erklärung zur Dekolonisation, die er als wichtige und dringende Aufgabe der UNO betrachtete. Sein Brief war kurzgehalten, der Antrag selbst umfasste nur wenige Zeilen. Die auf anderthalb Seiten formulierte Begründung gab die zentralen Anliegen des sowjetischen Resolutionsentwurfs wieder: 1. die konsequente Unabhängigkeit aller Kolonien weltweit; 2. die Abschaffung aller Bastionen des Kolonialismus und 3. die Selbstverpflichtung aller Regierungen, die UN-Charta und die antikoloniale Resolution sowie die Gleichheit der Staaten zu achten. Diese Anliegen waren im letzten Teil des eigentlichen Resolutionsentwurfs aufgeführt, eingeleitet von 13 Seiten Text, die den Kolonialismus anprangerten und die dringende Notwendigkeit der Dekolonisation hervorhoben. Trotzdem war der gesamte Entwurf so verfasst, dass er alle Kräfte, die ein Interesse an der Dekolonisation hatten, ansprach – im Gegensatz zu den Erklärungen der Kommunistischen Internationale in der Zwischenkriegszeit, die die internationalen Volksmassen selbst zur Revolution auch gegen die heimischen bürgerlichen Kräfte bewegen sollten.

Zickzackkurs der USA

Der sowjetische Vorschlag wurde indes nicht mit Zustimmung aufgenommen. Einerseits galt der Entwurf als zu unkonkret, insbesondere im Verständnis von Kolonialismus, Hass und Gewalt, andererseits als zu radikal und fokussiert auf Antiimperialismus statt Antikolonialismus. Sowohl im Lager der neuen unabhängigen als auch von seiten der europäischen Kolonialländer war zu vernehmen, dass die UdSSR das Thema für Propagandazwecke missbrauche.

Daher brachten schließlich 43 afrikanische und asiatische Länder einen eigenen Vorschlag ins Spiel, die später verabschiedete Resolution 1514. Verglichen mit dem sowjetischen Vorschlag nahm ihr Entwurf stärker Bezug auf die UN-Charta und formulierte daran anknüpfende (aber im Gegensatz zum sowjetischen Vorschlag zeitlich nicht terminierte) Vorhaben zur Unabhängigkeit fremdverwalteter Regionen. Die Resolution sprach von Unabhängigkeit, die nur mit einem antikolonialen Bruch zu erreichen war, während die UN-Charta eine Transformation in Richtung Selbstbestimmung vorsah. Das war faktisch deckungsgleich mit der sowjetischen Vorstellung von Entkolonisierung.

Die USA stellten in ihrer Propaganda vor allem die sowjetische Autorenschaft des ursprünglichen Resolutionsentwurfs ins Zentrum. Hinzu kritisierten sie die Forderung nach schnellstmöglicher Unabhängigkeit für alle fremdverwalteten Gebiete, stand dies doch im Widerspruch zur US-Präsenz im Pazifik, wo die USA zahlreiche Inseln und Inselgruppen als »Außengebiete« besetzt hielten und militärisch nutzten. Washington orientierte daher auf eine Gegenresolution, wollte diese aber nicht selbst einbringen, sondern versprach sich größere Erfolgsaussichten, wenn sie aus den Reihen der afrikanischen und asiatischen Länder käme. Die Einschätzung erwies sich als richtig, und tatsächlich stellt sich rückblickend die Frage, ob man bezüglich der Entstehung der Resolution 1514 nicht von einem US-Komplott sprechen muss. Zumindest der Einfluss der USA bei der Ausarbeitung des Entwurfs kann nicht geleugnet werden: Entsprechend ihrer Doktrin, dass sich Freiheit und Kommunismus ausschlössen, entwickelten die USA gezielt antisowjetische Propaganda für die postkolonialen Länder. So stellten sie beispielsweise für deren UN-Vertreter Informationsmaterialien zusammen, die die Sowjetunion selbst des Kolonialismus bezichtigten.

Gleichwohl blieb die Haltung der USA zum Resolutionsentwurf schwankend. Im Vorfeld hatte Washington sich dazu entschlossen, dem afro-asiatischen Entwurf zuzustimmen – es ging um Prestige in der kolonisierten Welt, und der Entwurf war immer noch das geringere Übel verglichen mit dem sowjetischen Vorschlag. Letzteres schätzten auch die Kolonialstaaten ähnlich ein, was selbst sie dazu brachte, positive Worte zum Entwurf der Resolution 1514 zu finden. Letztlich überwog aber die Ablehnung einer solchen Resolution – und auch die Empörung über das geplante Votum der USA. Diese lenkten schließlich ein und trafen – in Loyalität zu ihren westeuropäischen Verbündeten – die historische Entscheidung, sich zu enthalten. Vor der Versammlung begründeten sie dann die Enthaltung mit einzelnen Mängeln, dass etwa die – in der UN-Charta erwähnten – unterschiedlichen Formen und Grade der Unabhängigkeit oder die Benennung des antikolonialen Engagements der USA fehlten. Bei den afrikanischen und asiatischen Delegationen löste die Enthaltung Unverständnis aus und führte zum Ansehensverlust der USA.

Geteilte Welt

Als das Scheitern ihres Entwurfes offenbar wurde, reichte die Sowjetunion einen zwei Paragraphen umfassenden Ergänzungsvorschlag zum afro-asiatischen Entwurf ein. Dieser enthielt unter anderem die zeitliche Festlegung, allen abhängigen Territorien bis Ende des Jahres 1961 die Unabhängigkeit zu gewähren. Die Sowjetunion versuchte so, die aus ihrer Sicht bestehenden Mängel des konkurrierenden Entwurfs auszugleichen. Bemerkenswert ist, dass sie mit der Frist für die weltweite Unabhängigkeit noch weiter ging als in ihrem eigenen Entwurf.

Auch der sowjetische Ergänzungsvorschlag fand in der Generalversammlung nicht die nötige Mehrheit. Dies lässt sich zumindest teilweise mit der Stellung der USA erklären, die angedroht hatten, gegen die Resolution zu stimmen, falls die sowjetischen Ergänzungen angenommen würden. Angesichts ihres erheblichen internationalen Einflusses war diese Bedingung keine Nebensache. Die inhaltliche Motivation war eindeutig: Insbesondere die Terminierung der Unabhängigkeit bis Ende 1961 betraf unmittelbar die Zukunft der US-Präsenz im Pazifik. Für die USA ging es um Stützpunkte von strategischer Bedeutung, die sie auch deshalb schon als notwendige Verteidigungsposten und nicht als koloniale Besitztümer deklarierten.

Bei der UN-Generalversammlung knapp ein Jahr später wurde die Resolution 1514 mittels der Annahme von Resolution 1654 ohne Gegenstimmen bekräftigt. In neun Punkten schuf diese eine verbindliche Umsetzung der Resolution 1514, so etwa einen UN-Sonderausschuss, der die Dekolonisation überwachen und Verantwortung für die Kolonien übernehmen sollte. Die USA stimmten, im Gegensatz zu 1960, für die Resolution. Zum einen fürchteten sie wohl einen weiteren Ansehensverlust im postkolonialen Lager, zum anderen hätte eine Enthaltung noch weniger reale Wirkung gehabt als ein Jahr zuvor. Wie sich bereits in den Diskussionen um Resolution 1514 angedeutet hatte, drängten auch hier vor allem die Sowjetunion und in unterschiedlichem Ausmaß die vormaligen Kolonialländer auf eine rasche Umsetzung der Vorhaben. Ein Ergänzungsvorschlag, wieder von seiten der Sowjetunion, wurde auch abgelehnt. Sie hatte erneut vorgeschlagen, den Abschluss der Entkolonialisierung zu terminieren, nun auf 1962.

Viele afrikanische und asiatische Staaten – von Indonesien bis Äthiopien – sahen in der Resolution 1514 ihre Forderungen und Hoffnungen seit der Zeit der Gründung der Vereinten Nationen, insbesondere in den Diskussionen um die Charta, erfüllt. Sie waren es aber auch, die bekanntgaben, dass »alsbaldige Schritte« (so Punkt 5 der Resolution 1514) nicht zu verwechseln seien mit unmittelbarer Machtübertragung an die Kolonisierten. Verglichen mit dem Änderungsvorschlag der UdSSR, die Dekolonisation zu terminieren, traten diese Staaten geradezu als Bremser der Dekolonisation auf. Zieht man dann noch die unrühmliche Enthaltung der USA hinzu, stellte die Debatte um die Resolution 1514 – trotz der Ablehnung des eigenen Resolutionsentwurfs – geradezu einen Sieg der sowjetischen Diplomatie dar. So oder so kam der UdSSR eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung der Unabhängigkeitsresolution zu, weil sie die Bedingungen schuf, welche die Kolonialmächte auf UN-Ebene in die Defensive drängten.

Dass auch postkoloniale Kräfte den sowjetischen Entwurf abgelehnt hatten, verweist indes auf den Riss zwischen den Klassen, den es in jeder (ehemaligen) Kolonie gab – ein Riss, der von der Kommunistischen Internationale noch 1928 als Chance für die sozialistische Revolution betrachtet worden war, den die Sowjetunion nun aber selbst nicht mehr thematisierte. Die heterogenen Klasseninteressen in den (Post-)Kolonien verursachten den Bruch ihrer bürgerlich-imperialistisch zugewandten Teile mit der Sowjetunion in der Generalversammlung 1960.

Einige ehemalige Kolonien und besetzte Länder propagierten ihren eigenständigen Auftritt, was in der Bewegung der Blockfreien Staaten und nicht zuletzt im afro-asiatischen Resolutionsentwurf zum Ausdruck kam. Erst ihre antikoloniale Befreiung ermöglichte entsprechende Mehrheiten. In der Generalversammlung hatten sie 1960 deutlich mehr Stimmen als die sozialistischen Länder.

Die US-Delegation war sich bewusst über den antikolonialen Auftrieb, von dem die Sowjetunion profitierte. Ihre Kontaktaufnahme und Kooperation mit den entkolonisierten Staaten, begleitet von Beschuldigungen der UdSSR, waren Versuche, dem Einhalt zu gebieten. Der US-Einfluss traf auf offene Ohren in den schon entkolonisierten, aber noch kapitalistischen Teilen der Welt. Immer schwerer konnte die Sowjetunion diesen bürgerlichen Kräften begegnen – war doch der strategisch anvisierte Klassenkampf von 1928 in flächendeckende Volksfront- und Etappenvorstellungen aufgegangen. Für den Antikolonialismus hieß das: Angebote an die kolonisierte und entkolonisierte Welt, gemeinsame Initiative auf Staatenebene. Der Vorstoß zu einer antikolonialen UN-Resolution war auch ein Ergebnis dieser Bestrebungen, und so war die Sowjetunion – in nachlassendem Maße für sozialistische Umstürze, aber ohne Zweifel für Unabhängigkeitsbestrebungen weltweit – der natürliche Ansprechpartner auf seiten der antikolonialen Bewegung in der internationalen Systemkonfrontation.

Joshua Relko schrieb an dieser Stelle zuletzt am 17. Juni 2025 über die sowjetische Nationalitätenpolitik und die Ukraine: »Sozialistisch im Inhalt, national in der Form«

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