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Aus: Ausgabe vom 06.12.2025, Seite 4 / Inland

Radiospots: jW soll trotz Zensur zahlen

Berlin. Die junge Welt muss trotz Zensur zahlen. Das hat das Landgericht Berlin am Freitag in erster Instanz geurteilt. Der Verlag 8. Mai GmbH hatte 2022 im Rahmen einer Werbekampagne für den Kauf der Tageszeitung am Kiosk mit dem öffentlich-rechtlichen Radiosender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Aussendung von 40 Radiospots vereinbart. Der Sender hatte dann allerdings nach der Aussendung etwa der Hälfte der Spots ohne Rücksprache mit dem Verlag die Kampagne abgebrochen. Der Sender begründete dies mit Hörerbeschwerden, zudem sei man darauf hingewiesen worden, dass sich junge Welt »in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit der Nennung im Verfassungsschutzbericht« befände. Der Verlag sah darin eine Nichterfüllung eines bestehenden Vertrages und weigerte sich, zu zahlen. Das Berliner Landgericht entschied nun, dass die Verlag 8. Mai GmbH für die Teilaussendung der Spots – trotz Vertragsbruch und Zensur – zu zahlen habe. Ein ausführlicher Bericht folgt in der kommenden Woche. (jW)

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich Hopfmüller aus Stadum (5. Dezember 2025 um 23:11 Uhr)
    »Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.« Dies sei den (teils bekennenden) Atheisten der jW ins Stammbuch geschrieben. Wenn man die Klassenstruktur einer Gesellschaft unterstellt, sollte man auch von einer Klassenjustiz in dieser Gesellschaft ausgehen.