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Aus: Ausgabe vom 02.12.2025, Seite 7 / Ausland
Israel

Gnadengesuch ohne Beispiel

Israel: Premier will sich Prozess vom Hals schaffen
Von David Siegmund-Schultze
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Protest gegen die mögliche Begnadigung von Netanjahu am Montag in Tel Aviv

Bestechung, Betrug und Untreue – das sind die Anklagepunkte gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu. Seit Dezember 2016 wird gegen ihn ermittelt, das Verfahren begann im Mai 2020. Konkret geht es in den drei zur Anklage gebrachten Fällen unter anderem um die Begünstigung reicher Geldgeber im Gegenzug für Luxusgeschenke und positive Medienberichte. Die Indizien gegen ihn sind erdrückend, die Zeugen zahlreich; trotzdem ist Netanjahu noch immer an der Macht statt hinter Gittern. Das hat in erster Linie damit zu tun, dass er den Genozid in Gaza immer weiter in die Länge gezogen und in der gesamten Region des Nahen Ostens militärisch eskaliert hat – um vom Prozess gegen ihn abzulenken. Am Sonntag hat Israels Premier nun den Präsidenten Isaac Herzog offiziell um Begnadigung gebeten.

Es ist ein beispielloser Vorgang in dem Land, denn Netanjahu räumt in dem Gnadengesuch weder Schuld ein, noch äußert er Reue. Herzog habe auch ohne eine Verurteilung die Autorität, ihn zu begnadigen, argumentiert er. Außerdem behindere der Prozess seine Arbeit als Premier, und er verdiene die Begnadigung, weil er einen »enormen Beitrag für den Staat Israel und seine Bürger geleistet« habe. Unter Verweis auf US-Präsident Donald Trump erklärte er, die Begnadigung würde es den beiden Staatschefs ermöglichen, »die gemeinsamen vitalen Interessen Israels und der Vereinigten Staaten in einer Zeit, die wahrscheinlich nicht wiederkehren wird, noch energischer zu fördern«. Trump hatte Herzog vor zwei Wochen in einem Brief ebenfalls aufgefordert, Netanjahu zu begnadigen.

Der Präsident antwortete noch am Sonntag, er werde den Antrag »aufrichtig prüfen«, und verwies das Gesuch an das Amt für Begnadigungen im Justizministerium. Die Prüfung könne laut der israelischen Tageszeitung Haaretz mehrere Wochen dauern. Demnach sei es unwahrscheinlich, dass der Oberste Gerichtshof die Begnadigung zulassen würde. Denn sie würde dem Grundsatz der »Gleichheit vor dem Gesetz« widersprechen. Außerdem sei sie nur denkbar, wenn der Antragsteller die Verantwortung für seine Handlungen übernimmt. Der Vorsitzende der liberalen zionistischen Demokratischen Partei, Jair Golan, merkte auf X an: »Nur Schuldige bitten um Vergebung.«

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