Abschied von Arbeitsrechten?
Von Jessica Reisner und Elmar Wigand
Im Zusammenhang mit dem Klimawandel ist viel von Kippunkten die Rede. Gemeint ist folgender Effekt: Schiebt man eine Kaffeetasse über den Schreibtischrand, passiert erst nichts. Bis sie den kritischen Punkt erreicht, kippt und abstürzt. Gibt es auch im gesellschaftlichen Klima Kippunkte? Immerhin haben wir in den USA schon ein ganzes Rechtssystem kippen sehen.
Einen Kippunkt scheint die SPD überschritten zu haben. (Mal wieder: Totgesagte leben länger, Zombies leben ewig …) Sie vollführt derzeit einen Spagat zwischen erstaunlicher Machtbeteiligung bei realer Bedeutungslosigkeit. Betriebsräte waren einst wichtiger Bestandteil ihrer Machtbasis. Über die betriebliche Mitbestimmung konnte sich die SPD trotz systematischer Entkopplung von der arbeitenden Klasse durch »Agenda 2010« und andere Grausamkeiten lange einen Rest von Verankerung in den Betrieben bewahren. Betriebsräte sind allerdings so selten geworden – Forscher sprechen von weniger als sieben Prozent Verbreitung in allen wahlberechtigten Belegschaften –, dass sie, ähnlich bedrohten Spezies, dringend besonderen Schutz und Wiederansiedlungsprogramme bräuchten.
Aber das durchzusetzen, ist die geschwächte SPD, die stets froh sein muss, noch mitregieren zu dürfen, nicht mehr in der Lage. Derweil will das CDU-regierte NRW die Arbeitsgerichte zusammenstreichen. Und der Spiegel veröffentlicht ein Interview mit dem Kündigungsanwalt Alexander Birkhahn, das den Titel trägt: »Gerade will ich einen schwerbehinderten Betriebsrat rausbekommen.« Kein Wunder also, dass sich auch Kleinunternehmen längst aufführen, als würden sie im rechtsfreien Raum agieren. Ein verbindliches Wertesystem, das auch die Rechte der Schwächeren schützt, scheint Schnee von gestern.
Da werden nach willkürlichen Kündigungen Arbeitsnachweise gar nicht oder falsch ausgestellt. So kann das Arbeitslosengeld für gekündigte Betriebsratsgründer wie den Filmvorführer Raphael S. im Kölner Kino Cinenova oder den Lkw-Fahrer Marcel von der Spedition Wilking nicht berechnet werden. Reine Schikane. Das müssten auch die Sachbearbeiter der Agenturen für Arbeit erkennen, sie machen sich aber oft zu Komplizen und verzichten auf Bußgelder, die sie gegen Unternehmer erwirken könnten. Sie verlagern die Verantwortung für das Beibringen auf die Gekündigten, die sie zusätzlich mit Sperren bedrohen.
Erklärt das Arbeitsgericht die Kündigung endlich für ungültig, sind die zu Unrecht Gekündigten zu gleichen Konditionen weiter zu beschäftigen und vorenthaltener Lohn ist nachzuzahlen. Theoretisch. Denn wen interessieren schon Gerichtsurteile? Das Cinenova kündigte wenige Tage nach dem Urteil erneut. Raphael ist bis heute nicht zurück im Betrieb. Der Dortmunder Rettungsdienst Reinoldus setzt die zu Unrecht gekündigte Rettungssanitäterin Helena, die ihre Wiedereinstellung einklagte, nur noch in Acht-Stunden-Schichten bei Krankentransporten statt im 24-Stunden-Dienst auf dem Rettungswagen ein. Das kann monatlich bis zu 1.000 Euro weniger auf dem Lohnzettel ausmachen. Dazu kommen über 20.000 Euro, die Reinoldus Helena noch an vorenthaltenem Lohn aus der Zeit zwischen Kündigung und Weiterbeschäftigung schuldet.
Dazu passend will der »Verband der Familienunternehmer« seine Beziehungen zur AfD offiziell normalisieren – die inoffiziell vermutlich längst heißlaufen. Der nächste Kippunkt für die Arbeitsbeziehungen in Deutschland wäre vermutlich eine Art AfD-Gewerkschaft, die an die Erfolge der rechten Partei anknüpfen könnte. Der sich selbst als Gewerkschaft bezeichnende Verein »Zentrum« bleibt bislang aber hinter den Erwartungen zurück. Im Mai 2026 sind Betriebsratswahlen. Wir hoffen das Beste.
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