Steile Beitragskurve
Von Oliver Rast
Das hat noch gefehlt, die Rechtfertigung. Für steigende Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), speziell des Zusatzbeitrags. Und nun ist sie da. Denn nach dem Stopp des »kleinen GKV-Sparpakets« von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) durch den Bundesrat erwarten Krankenkassenbosse einen »Beitragsschock«, titelte Bild am Montag. Allen voran die Chefs der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, und der DAK-Gesundheit, Andreas Storm.
Das »schwarz-rote« Bundeskabinett hatte Mitte Oktober beschlossen, die GKV-Ausgaben im Rahmen des »Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetzes in der Pflege« (BEEP) um zwei Milliarden Euro kürzen zu wollen – 1,8 Milliarden davon allein bei Kliniken. Der Trick: Die Krankenkassen sollen steigende Vergütungen nur noch in Höhe der tatsächlichen Kostensteigerung zahlen. Eine Klausel, die höhere Zuschläge erlauben würde, soll ausgesetzt werden. Der Bundestag zog Anfang November nach, stimmte dem Sparpaket mehrheitlich zu. Warken erklärte wiederholt, die Koalition stabilisiere damit die Beitragssätze und halte ihr politisches Versprechen. Vorlaut war das. Dazu gleich.
Zunächst: In Deutschland sind aktuell rund 74,5 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert und etwa 8,7 Millionen Menschen privat vollversichert (PKV). Beiträge zur GKV bestehen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens plus einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Der liegt derzeit im Schnitt bei 2,9 Prozent. Beide Anteile werden jeweils zur Hälfte von Beschäftigten und Unternehmern getragen.
Zurück zum Zoff: Am vergangenen Freitag schickte die Länderkammer das BEEP samt Sparpaket in den Vermittlungsausschuss – ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, um den Konflikt per Kompromiss zu lösen. Wann der Ausschuss zusammenkommt, ist offen.
Parteiübergreifend war die Ablehnungsfront im Bundesrat. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) monierte, dass Kürzungen einseitig zu Lasten der Krankenhäuser gingen. Hessens Ministerin Diana Stolz (CDU) warnte, die Absenkung für 2026 werde zur neuen Basis für die Folgejahre. Dies führe zur dauerhaften finanziellen Schwächung. Der niedersächsische Ressortchef Andreas Philippi (SPD) kritisierte, der kürzlich beschlossene Inflationsausgleich für die Kliniken werde teils wieder einkassiert.
Im Vorfeld der Sitzung der Länderkammer hatte Warken appelliert, das BEEP nicht zu blockieren. Andernfalls »würden die Krankenkassen die entlastende Wirkung in ihrer Haushaltsplanung nicht mehr berücksichtigen«. Ein Scheinargument, mehr nicht. Denn das Sparpaket würde so oder so nicht reichen, um den Zusatzbeitrag stabil zu halten, betonte jüngst DAK-Chef Andreas Storm im Interview mit T-online. Dieser werde im nächsten Jahr die Dreiprozentmarke knacken. Viele Kassen müssten ihre Rücklagen auffüllen. »Diesen Effekt hat die Bundesgesundheitsministerin in ihrer Rechnung nicht berücksichtigt.« Das stimmt – und: Die GKV ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 0,2 Monatsausgaben als Rücklage zu bilden. Aktuell liegen die Reserven nur bei 0,16 Monatsausgaben, trotz eines Überschusses von 2,8 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2025.
TK-Chef Baas mahnte gegenüber der Rheinischen Post »rasche Reformen« an. Blieben die aus, »werden wir schon in wenigen Jahren bei einem Gesamtbeitrag von 20 Prozent und mehr nur für die Krankenversicherung liegen«. Ein Wahnsinn sei das.
Der Schock könnte noch größer werden. Denn rund 30 Millionen Personen hierzulande stocken ihre GKV auf: mit privaten Extrapolicen. Etwa für Zahn- und Krankenhausleistungen, die über das gesetzliche Pflichtprogramm hinausgehen. PKV-Leistungen, die 2026 durchschnittlich um bis zu 13 Prozent teurer werden sollen, berichtete das Handelsblatt am Montag. Die Rechtfertigung: Die GKV passt Tarife jährlich an, die PKV hingegen seltener. Entsprechend groß sei der »Kostensprung«. Das hat gerade noch gefehlt.
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (25. November 2025 um 20:17 Uhr)»Beiträge zur GKV bestehen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens« bis zur Beitragsbemessungsgrenze! »Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung beträgt 2025 bundesweit 5.512,50 € im Monat oder 66.150 € im Jahr« behauptet die Google-KI. Wenn man die streicht, kommen ein paar Euronen mehr in die Krankenkassenkasse. Auf solche Ideen kommt die Nina natürlich nicht. Anmerkung: Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es auch in der Rentenversicherung.
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