Gericht: Saft darf nicht mehr »Immunkraft« genannt werden
Lüneburg. Geht es nach dem Landgericht Lüneburg, darf der Safthersteller Voelkel seinen Multifruchtsaft »bioC« nicht mehr mit der Bezeichnung »Immunkraft« verkaufen. Die siebte Zivilkammer wertete den Namen als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Demnach ist das Urteil vom 13. November aber noch nicht rechtskräftig. Zuständig für eine mögliche Berufung wäre das Oberlandesgericht Celle. In erster Instanz führte das Gericht aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Begriff so verstehen könnten, das Immunsystem werde besonders unterstützt oder gefördert. Zulässig sei laut EU-Vorgaben lediglich der Hinweis, dass bestimmte Vitamine »zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen«, sagte die Sprecherin weiter. »Immunkraft« gehe über diese Wirkung hinaus. Geklagt hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch, die das Urteil nun als »Dämpfer für die Immun-Werbewelle im Supermarkt« wertete. »Vitamine sind kein Freifahrtschein für Wunderversprechen – vor allem nicht bei Zuckerbomben«, sagte eine Sprecherin. Voelkel weist die Vorwürfe zurück. »›Immunkraft‹ sagt unserer Meinung nach nicht mehr aus als ›für ein kräftiges Immunsystem‹. Denn ein normales Immunsystem ist kräftig«, erklärte das Unternehmen. Der Begriff dient nach Darstellung des Herstellers der Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher am Regal. Außerdem werde dem Saft kein Zucker zugesetzt, es handele sich um ein reines Naturprodukt. Das Unternehmen kündigte an, innerhalb der Frist von einem Monat Stellung zu beziehen und in Berufung zu gehen. Bis zur Entscheidung der nächsten Instanz müsse das Etikett nicht geändert werden. Die Voelkel GmbH bezeichnet sich selbst als »Deutschlands Nummer-eins-Biosafthersteller«. Das vergangene Geschäftsjahr sei mit einem Umsatz von rund 140 Millionen Euro das erfolgreichste der fast 90jährigen Unternehmensgeschichte gewesen. (dpa/jW)
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