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21.11.2025
Beim Fananwalt

Schweiß auf der Stirn

Von René Lau
Was Polizeibeamte gar nicht gerne haben, ist Beobachtung und Kontrolle ihrer Arbeit. Vor allem nicht in der Öffentlichkeit. Meist nutzen sie dann die »Macht des Faktischen« und gehen nicht immer rechtmäßig gegen Fußballfans, Demonstranten oder Unbeteiligte vor. Lange erzählten sie uns, man dürfe sie nicht filmen, da es eine Straftat nach Paragraph 201 StGB sei. Auch meinten sie lange, auf Grund bestehender Persönlichkeitsrechte Beobachtungen oder Dokumentationen ihr...

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