Schweiß auf der Stirn
Von René Lau
Was Polizeibeamte gar nicht gerne haben, ist Beobachtung und Kontrolle ihrer Arbeit. Vor allem nicht in der Öffentlichkeit. Meist nutzen sie dann die »Macht des Faktischen« und gehen nicht immer rechtmäßig gegen Fußballfans, Demonstranten oder Unbeteiligte vor. Lange erzählten sie uns, man dürfe sie nicht filmen, da es eine Straftat nach Paragraph 201 StGB sei. Auch meinten sie lange, auf Grund bestehender Persönlichkeitsrechte Beobachtungen oder Dokumentationen ihrer Person oder Arbeit unterbinden zu können. Klar, Polizeigewerkschafter und Law-and-Order-Politiker standen an ihrer Seite, leider auch oft die Gerichte.
Den Rechtsstaat beschwören sie immer genauso lange, wie er ihnen nützt. Wird aber polizeiliches Handeln durch Gerichte kritisiert oder gar untersagt, ist das Geschrei groß. Das ist auch in nächster Zeit zu erwarten. Denn obwohl Verwaltungsgerichte meist eher der Polizei zuneigen, hat das Berliner kürzlich eine erstaunliche Entscheidung getroffen: Ein Demonstrant filmte zu Dokumentationszwecken am Rande einer Demonstration Polizeibeamte, die dabei waren, einen anderen Protestierer festzunehmen. Das fanden die Beamten nicht so toll und forderten den Filmenden auf, es zu unterlassen. Schließlich schlugen sie dem Mann den Arm nach unten, um das Filmen ganz zu unterbinden.
Der ließ das nicht auf sich sitzen und klagte beim Verwaltungsgericht auf Überprüfung des polizeilichen Handelns. Und siehe da – es gab ihm vollumfänglich recht. Das Filmen war nicht zu beanstanden, die Persönlichkeitsrechte der Beamten wurden nicht beeinträchtigt. Auch das Wegschlagen der Hände durch die Beamten war rechtswidrig. Es bestand nach Ansicht des Verwaltungsgerichts weder eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit noch bestanden konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Rechtsverletzung.
Eine Niederlage auf ganzer Linie für die Berliner Polizei. Ein klassischer Knockout. Jeder, der auf den Rechtsstaat hofft, konnte aufatmen. Den Berliner Polizisten dürften zukünftig die Schweißperlen auf der Stirn stehen. Gut so. Vielleicht wächst auch bei ihnen endlich die Erkenntnis, dass sie keinen Freibrief, sondern sich wie jeder andere an Recht und Gesetz zu halten haben.
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vom 21.11.2025