Benko muss sich zweitem Prozess stellen
Innsbruck. Der österreichische Investor René Benko muss sich wegen mutmaßlicher Schädigung seiner Gläubiger am 10. Dezember einem weiteren Prozess stellen. Das teilte das Landesgericht Innsbruck mit. Ein zweiter Verhandlungstag sei für den 16. Dezember geplant.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den 48jährigen Exmilliardär, dass er angesichts der drohenden Pleite seiner Signa-Gruppe noch Wertgegenstände wie Luxusuhren und 120.000 Euro Bargeld vor seinen Gläubigern verstecken wollte.
Die genannten Vermögenswerte seien in einem Tresor im Haus von Angehörigen verborgen gewesen, so die Anklage. Eine Mitangeklagte soll zur Tat beigetragen haben. Der Gesamtschaden betrage 370.000 Euro. Damit liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft. Das Delikt nennt sich in Österreich betrügerische Krida.
In einem ersten ähnlichen Prozess war der einst gefeierte Investor im Oktober vom Landesgericht Innsbruck zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie die Verteidigung haben eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Benko hatte sich in dem Verfahren nicht schuldig bekannt. (dpa/jW)
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