Atomdeal abgelaufen
Von Knut Mellenthin
Seit Sonnabend sieht sich Iran an die internationalen Vereinbarungen über die Beschränkungen seines Atomprogramms, die im Juli 2015 mit den USA, Russland, China, Frankreich, Deutschland und Großbritannien geschlossen wurden, nicht mehr gebunden. Eine entsprechende Mitteilung schickte das Außenministerium am Wochenende an das Sekretariat der Vereinten Nationen und an den derzeit amtierenden Präsidenten des UN-Sicherheitsrates (UNSC). Die iranische Regierung beruft sich dabei auf eine Bestimmung in der Resolution 2231, mit der das höchste UN-Gremium am 20. Juli 2015 den fünf Tage zuvor in Wien vereinbarten Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) »billigte«. Gemäß dieser Bestimmung sollte die Resolution nur bis zum 18. Oktober 2025 gültig sein.
Das ergibt sich aus deren Paragraph 8. Der tritt aber gemäß Paragraph 9 und 12 nicht in Kraft, wenn Unterzeichner des Wiener Abkommens vor diesem Datum den dort eingebauten »Snapback-Mechanismus« auslösen. Das haben die drei europäischen Staaten mit Wirkung zum 28. September getan. Teheran bestreitet aber, dass sie dazu legitimiert waren, weil sie ihre Verpflichtungen aus dem JCPOA nicht erfüllt hätten. Diese Position wird von Russland und China mitgetragen.
Außerdem ist alles andere als eindeutig, ob mit dem Erlöschen der Gültigkeit der Resolution 2231 auch das Wiener Abkommen vom 15. Juli 2015 mit seinen zeitlich abgestuften Einschränkungen des iranischen Atomprogramms hinfällig würde. Es ist nicht einmal sicher, ob das Teheraner Außenministerium diesen vermeintlichen Zusammenhang wirklich herstellt oder ob die Medien des Landes dessen Aussagen missverstanden haben. Jedenfalls wäre der JCPOA auch ohne »Billigung« durch den UN-Sicherheitsrat rechtsverbindlich.
Mehrere der dort vereinbarten Beschränkungen gelten noch bis 2030. Sie betreffen den Anreicherungsgrad (maximal 3,67 Prozent), die Höchstmenge des im Iran befindlichen angereicherten Urans (unter 300 Kilogramm) und den Standort der Anreicherung (ausschließlich in Natanz).
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