Gegründet 1947 Donnerstag, 4. Dezember 2025, Nr. 282
Die junge Welt wird von 3063 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 20.10.2025, Seite 7 / Ausland
Iran

Atomdeal abgelaufen

UN-Resolution zu Iran nicht mehr gültig
Von Knut Mellenthin
imago837109728.jpg
Für den iranischen Außenamtssprecher Esmaeil Baghaei hatten die europäischen Länder kein Recht, die Sanktionen wieder in Kraft zu setzen (Teheran, 13.10.2025)

Seit Sonnabend sieht sich Iran an die internationalen Vereinbarungen über die Beschränkungen seines Atomprogramms, die im Juli 2015 mit den USA, Russland, China, Frankreich, Deutschland und Großbritannien geschlossen wurden, nicht mehr gebunden. Eine entsprechende Mitteilung schickte das Außenministerium am Wochenende an das Sekretariat der Vereinten Nationen und an den derzeit amtierenden Präsidenten des UN-Sicherheitsrates (UNSC). Die iranische Regierung beruft sich dabei auf eine Bestimmung in der Resolution 2231, mit der das höchste UN-Gremium am 20. Juli 2015 den fünf Tage zuvor in Wien vereinbarten Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) »billigte«. Gemäß dieser Bestimmung sollte die Resolution nur bis zum 18. Oktober 2025 gültig sein.

Das ergibt sich aus deren Paragraph 8. Der tritt aber gemäß Paragraph 9 und 12 nicht in Kraft, wenn Unterzeichner des Wiener Abkommens vor diesem Datum den dort eingebauten »Snapback-Mechanismus« auslösen. Das haben die drei europäischen Staaten mit Wirkung zum 28. September getan. Teheran bestreitet aber, dass sie dazu legitimiert waren, weil sie ihre Verpflichtungen aus dem JCPOA nicht erfüllt hätten. Diese Position wird von Russland und China mitgetragen.

Außerdem ist alles andere als eindeutig, ob mit dem Erlöschen der Gültigkeit der Resolution 2231 auch das Wiener Abkommen vom 15. Juli 2015 mit seinen zeitlich abgestuften Einschränkungen des iranischen Atomprogramms hinfällig würde. Es ist nicht einmal sicher, ob das Teheraner Außenministerium diesen vermeintlichen Zusammenhang wirklich herstellt oder ob die Medien des Landes dessen Aussagen missverstanden haben. Jedenfalls wäre der JCPOA auch ohne »Billigung« durch den UN-Sicherheitsrat rechtsverbindlich.

Mehrere der dort vereinbarten Beschränkungen gelten noch bis 2030. Sie betreffen den Anreicherungsgrad (maximal 3,67 Prozent), die Höchstmenge des im Iran befindlichen angereicherten Urans (unter 300 Kilogramm) und den Standort der Anreicherung (ausschließlich in Natanz).

Friedenspropaganda statt Kriegsspielzeug

Mit dem Winteraktionsabo bieten wir denen ein Einstiegsangebot, die genug haben von der Kriegspropaganda der Mainstreammedien und auf der Suche nach anderen Analysen und Hintergründen sind. Es eignet sich, um sich mit unserer marxistisch-orientierten Blattlinie vertraut zu machen und sich von der Qualität unserer journalistischen Arbeit zu überzeugen. Und mit einem Preis von 25 Euro ist es das ideale Präsent, um liebe Menschen im Umfeld mit 30 Tagen Friedenspropaganda zu beschenken.

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Ausland