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Hohe Hürden bei Klage gegen Rundfunkbeitrag
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht sieht hohe Hürden für erfolgreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag unter Verweis auf angeblich einseitige Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Sender. Die Abgabe stehe erst dann nicht mehr im Einklang mit dem Verfassungsrecht, wenn das »Gesamtprogrammangebot« die Anforderungen an die »meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt«, erklärte das Gericht in Leipzig am Mittwoch. (AFP/jW)
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