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16.10.20251 Leserbrief
- → Betrieb & Gewerkschaft
Kretschmer kritisiert Löhne in Autowerken
Zwickau. Für Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) sind die hohen Löhne eine Ursache für die Probleme in den sächsischen Autowerken. Im Interview mit MDR Aktuell sagte er am Montag: Viele »Verbraucher und vor allem die Zulieferer, die Beschäftigten der Zulieferindustrie sehen, was in den Werken verdient wird, wie die Arbeitsbedingungen dort sind, vergleichen das mit ihren und (…) sagen, hier geht die Industrie weg in andere Länder, aber nicht wegen uns als Zulieferern, sondern weil man es wahrscheinlich in den Werken mit den Tarifabschlüssen übertrieben hat«. Kretschmer wolle deshalb mit den Gewerkschaften und Betriebsräten über Arbeitszeit und Löhne sprechen. Der verantwortliche IG-Metall-Bezirksleiter Jan Otto zeigte sich zu Gesprächen bereit, machte aber deutlich: »Die Tarifverträge sind mit Sicherheit nicht unser Problem.« (jW)
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Onlineabonnent*in Heinrich H. aus S. 16. Okt. 2025 um 17:22 UhrHier ein Tipp für Herrn Kretschmer. Er möge die Anfrage »lohnanteil autoproduktion« bei Google eingeben. Die Google-KI antwortet: »Der Lohnanteil an der Automobilproduktion ist je nach Berechnungsgrundlage unterschiedlich, liegt aber bei rund 15-18% der Gesamtkosten oder bei etwa 5% des Endpreises bei direkten Lohnkosten. Die Materialkosten machen den größten Anteil aus, und die Arbeitskosten sind im Vergleich zu anderen Branchen oder internationalen Konkurrenten oft höher, was sich auch in der globalen Kostenstruktur widerspiegelt.« Weiter unten: »Aufteilung der Produktionskosten (Deutschland): - Herstellungskosten: Ca. 78 % des Listenpreises eines Neuwagens. - Materialkosten: Rund 53 % der Gesamtkosten eines Fahrzeugs. - Personalkosten: Ungefähr 15 % der Gesamtkosten eines Autos der Golf-Klasse. - Händlermarge: Rund 16,5 % des Listenpreises.« Weiterhin sollte er über den Unterschied von »bekommen« und »verdienen« nachdenken. Im Gegensatz zu ihm verdienen die AutowerkerInnen mindestens das, was sie bekommen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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