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07.10.2025, 19:06:12 / Ausland
Migrationspolitik

EU-Parlament bestätigt »Visanotbremse«

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Das Asylrecht wird auf den Kopf gestellt, wenn die EU bei Menschenrechtsverletzungen Reisebeschränkungen verhängen will (Symbolbild)

Strasbourg. Bei Menschenrechtsverletzungen oder Sicherheitsrisiken durch Drittländer ohne EU-Visumpflicht kann die Europäische Union diese künftig einfacher wieder einführen. Das EU-Parlament gab am Dienstag in Strasbourg grünes Licht für eine entsprechende Reform des Mechanismus und setzte mehr mögliche Gründe für eine Rücknahme der Visafreiheit fest. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen die UN-Charta, die Missachtung von Entscheidungen internationaler Gerichte, mangelnde Angleichung an die EU-Visapolitik oder auch Programme für sogenannte goldene Pässe. »Goldene Reisepässe« ist eine Umschreibung für die Vergabe von Staatsbürgerschaften eines Landes gegen Geld, um in der EU mehr Reisefreiheit zu genießen.

Die Verschärfung, bei der zum Beispiel Reisemöglichkeiten von Menschen erschwert werden, die in ihrer Heimat unter Repressionen und Verfolgung leiden, soll eine »abschreckende Wirkung« haben, heißt es in der Mitteilung des EU-Parlaments. Allerdings kann auch die Visumfreiheit für Regierungsvertreter gezielt ausgesetzt werden, sollten sie für Menschenrechtsverletzungen oder andere Verstöße verantwortlich gemacht werden.

In Grundzügen gibt es den Mechanismus schon lange. Bisher konnte die Visumpflicht etwa für Länder wiedereingeführt werden, wenn die Zahl der Asylanträge von dort deutlich ansteigt. Die neuen Regeln machen diese »Notbremse« flexibler. Denkbar ist auch, dass die EU diese Verschärfungen bei der Visapolitik verstärkt als Druckmittel einsetzen könnte, falls Länder etwa in Migrationsfragen nicht kooperieren. Die Regeln betreffen dem Parlament zufolge 61 Länder. Darunter sind etwa Israel, Georgien, Venezuela, die Ukraine oder Serbien. Ihre Staatsangehörigen dürfen derzeit ohne Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen.

Der Rechtsakt muss noch formell vom Rat beschlossen werden. Er tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (dpa/jW)

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