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Aus: Ausgabe vom 19.09.2025, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Unsinnige Sanktionen

Von René Lau
Der Fananwalt_Logo.jpg

Wenn im Stadion die bunte Choreo hochgeht und durch Fackeln untermalt wird, zücken die Fans ihre Handys, egal ob sie Pyro mögen oder nicht. Das hat schon mal dazu geführt, dass die ARD-»Sportschau« die kommende Saison feierlich mit Pyrobildern ankündigte. Viel Spott ob der Doppelmoral war dem Sender seinerzeit sicher.

Pyrotechnik ist und bleibt ein Zankapfel. Corona hat daran nichts geändert. Die Sportgerichte des DFB und der Regionalverbände sprechen fleißig Strafen aus. Wiewohl DFB und sogar der Bundesgerichtshof meinen, bei den zu zahlenden Geldern handele es sich nicht um Strafgelder, und das, wo doch jedes Sportgericht von Strafgeldern spricht. Offiziell handelt es sich um Beträge, die die Vereine dazu bringen sollen, künftig bessere Kontrollen durchzuführen, damit Pyroshows vermieden werden.

Kurios wird es, wenn Vereine für Pyroaktionen ihrer Fans bestraft werden, obwohl sie für Einlass und Kontrolle der Fans gar nicht verantwortlich zeichnen. Bestes Beispiel: das Endspiel des DFB-Pokals. Die Partie wird ausschließlich vom DFB organisiert. Absurd, aber um so beherzter schlägt der DFB gerade hier zu. Bielefeld etwa, beim Pokalfinale noch Drittligist, kam glimpflich mit etwas über 48.000 Euro davon, Stuttgart, späterer Pokalsieger, musste 350.000 Euro berappen. Eine sehr hohe Strafe, auch für ein DFB-Sportgericht.

Was hätten die Schwaben tun können? Nichts, denn wie gesagt waren sie für Einlass und Einlasskontrollen nicht zuständig. Ein dicker Hund: Verband und Vereine mit hohen Strafen dazu bringen wollen, genauer zu kontrollieren, und diesbezüglich alljährlich die eigene Unfähigkeit beweisen. Erinnert ein bisschen an einen streng sanktionierenden Deutschlehrer, der die Sprache selbst nicht beherrscht.

Das bisherige Vorgehen ist falsch und unsinnig, interessant allein die Frage, inwiefern Pyrotechnik Einfluss auf das Spiel hatte, ob etwa das Spielfeld etwas abbekam. Daran und nur daran dürfen sich Sanktionen bemessen. Sollten staatliche Ermittlungsbehörden das anders sehen, ist es deren Sache – nicht die der Sportgerichte. Schließlich sanktioniert der DFB auch nicht, wenn am Getränkestand der Jugendschutz nicht eingehalten wird oder ein Stadionordner schwarz arbeitet.

Zeit, dass der DFB sein Strafensystem ändert, dass er in der Realität ankommt.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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