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Aus: Ausgabe vom 17.09.2025, Seite 16 / Sport
Sportpolitik

Mehr Spielraum für Vereine

Die Bundesregierung beschließt finanzielle Erleichterungen fürs Ehrenamt. Der Breitensport profitiert besonders
Von Andreas Müller
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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Ehefrau Elke Büdenbender beim Bürgerfest im Park von Schloss Bellevue

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte am vorigen Freitag 4.000 Ehrenamtliche zu einem Gartenfest ins Schloss Bellevue nach Berlin geladen. Eine kleine Dankesgeste für die Arbeit von mehr als 28 Millionen Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen. Handfestes hatte das Bundeskabinett zwei Tage vor dem Fest im Bellevue-Garten beschlossen. Die Neuerungen des »Zukunftspakts Ehrenamt« sehen vor, die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter von derzeit 3.000 Euro jährlich auf 3.300 zu erhöhen und die für ehrenamtliche Tätigkeiten von 840 Euro auf dann 960 Euro. »Millionenfacher tagtäglicher freiwilliger Einsatz sorgt dafür, dass unser Land funktioniert«, begründete Christiane Schenderlein (CDU), Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, die Änderungen. »Weitere Schritte werden bald folgen. Regeln vereinfachen, Förderbedingungen verschlanken und die Handlungsfähigkeit von Vereinen und Freiwilligen verbessern«, skizzierte sie weitere Vorhaben.

»Insbesondere der Sport als größter Engagementbereich, der gleichzeitig auch die größten Verluste an Engagierten in den letzten Jahren verzeichnen musste, braucht diese klaren Signale der Unterstützung aus der Politik«, kommentiert Jan Holze von der 2020 gegründeten Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), eine bundesweit tätige Anlaufstelle für Vereine, Initiativen und Engagierte. »Der nun vorliegende Entwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung zur Entlastung des Ehrenamts. Diesem müssen weitere folgen, um für Vereinfachungen zu sorgen und Bürokratie abzubauen. Beispielsweise bei der Veranstaltungsorganisation, in Datenschutzfragen oder bei Haftungsrisiken.«

Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden, bevor er 2026 in Kraft treten kann. Die Schatzmeister der mehr als 86.000 Sportvereine werden über einen Passus besonders erfreut sein, wonach für steuerbegünstigte Körperschaften demnächst die Pflicht zur schnellen Mittelverwendung entfällt. Vereine, deren Einnahmen bis 100.000 Euro pro Jahr betragen, werden damit in die Lage versetzt, sukzessive größere Rücklagen zu bilden – zum Beispiel, um damit später größere Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen oder andere Investitionen zu finanzieren. Von dieser Erleichterung profitieren rund 90 Prozent der steuerbegünstigten Körperschaften im ehrenamtlichen Bereich, sie kommt insbesondere kleinen und mittleren Vereinen zugute. Zudem wird die steuerliche Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Vereine auf 50.000 Euro angehoben. Damit werden Geschäftsbetriebe, die lediglich geringe Umsätze erwirtschaften, mit ihren Gewinnen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer freigestellt. Das verringert den bürokratischen Aufwand deutlich.

Mit dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes werden im Endergebnis »die finanziellen Spielräume im ehrenamtlichen Sektor deutlich vergrößert«, so Jan Holze. Der Sport profitiere davon besonders: Laut der letzten Erhebung aus dem Jahr 2019 engagieren sich in der Bundesrepublik insgesamt 28,8 Millionen Menschen freiwillig, das entspricht 39,7 Prozent aller Einwohner ab dem 14. Lebensjahr. Der Sport hat mit Abstand den größten personellen Anteil am Ehrenamt, nämlich 13,5 Prozent. Es folgen Kultur und Musik (8,6 Prozent), der soziale Bereich (8,3 Prozent), Schulen und Kitas (8,2 Prozent), das Religionswesen inklusive Kirchen (6,8 Prozent) sowie die Sparten Freizeit und Geselligkeit (6,1 Prozent) sowie Umwelt-, Natur- und Tierschutz (4,1 Prozent). Beim Unfall- und Rettungsdienst und in der Freiwilligen Feuerwehr waren der Analyse zufolge vor sechs Jahren 2,7 Prozent aller Ehrenamtlichen tätig.

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