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Frankreich in Strasbourg verurteilt

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich am Donnerstag verurteilt, weil es ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer nicht ausreichend geschützt hatte. Die französische Justiz sei nicht ausreichend gewappnet, »um gegen sexuelle Akte ohne Zustimmung vorzugehen«, urteilten die Richter in Strasbourg. Geklagt hatte eine Apothekenhelferin, die angab, in ihrer sadomasochistischen Beziehung vergewaltigt und gefoltert worden zu sein. Das Berufungsgericht in Nancy hatte den Mann freigesprochen und auf die Art der Beziehung verwiesen. Der EGMR prangert nun »Lücken« in der französischen Gesetzgebung an. Konkret kritisierten die Richter die Art und Weise, wie die Justiz eingeschätzt habe, ob die Frau ihre Zustimmung gegeben habe. Zudem sei sie durch unangebrachte Fragen im Prozess in die Rolle der Schuldigen gedrängt worden. Frankreich muss die Betroffene mit einer Zahlung in Höhe von 20.000 Euro entschädigen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.09.2025, Seite 15, Feminismus

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