AfD-Einstufung: Studie regt Verbotsvorbereitung an

Köln. Dem Papier des Inlandsgeheimdienstes zur Einstufung der AfD als »gesichert rechtsextremistisch« komme eine »wesentliche Bedeutung« für die Vorbereitung eines möglichen Parteiverbotsverfahrens zu. Dies geht aus einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität Köln hervor, wie diese am Mittwoch mitteilte. Die rechtlichen Maßstäbe seien weitgehend vergleichbar. Das mehr als 1.000 umfassende Verfassungsschutz-Dokument, das die Behörde über mehrere Jahre lang anfertigte, ist die Grundlage für die Einstufung der Partei. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Geheimdienst die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als »Verdachtsfall« einstuft. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.
Die nun veröffentlichte Kölner Untersuchung wurde von Staatsrechtler Markus Ogorek geleitet, dem Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Sie soll einerseits einen Beitrag zur »Versachlichung sowie fachlichen Anreicherung der Debatte« leisten und andererseits den politisch Verantwortlichen »juristische Orientierung geben«.
Ogorek verglich den Prüfkatalog des Verfassungsschutzes für die Einstufung als »gesichert rechtsextremistisch« mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben für ein Parteiverbot. Er kam zu dem Schluss, dass diese »zwar nicht identisch, in weiten Teilen aber vergleichbar sind«. Die Studie empfiehlt, vor der möglichen Beantragung eines Parteiverbots abzuwarten, was Gerichte zur Einstufung als »gesichert rechtsextremistisch« sagen. Schon vorher könne aber der Entwurf für einen Verbotsantrag vorbereitet werden. (AFP/jW)
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