Lufthansa muss Condor-Gäste nicht bevorzugen
Düsseldorf. Die Lufthansa muss Passagiere des Konkurrenten Condor auch weiterhin nicht zu Vorzugskonditionen ans Drehkreuz Frankfurt am Main bringen. Nach mehreren Entscheidungen im Eilverfahren hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf auch in der Hauptsache entschieden, berichtete dpa am Mittwoch. Der zuständige Senat hat eine entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2022 aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärt. Die Lufthansa hatte die zuvor über lange Jahre erbrachte Dienstleistung bereits Ende 2024 eingestellt. Condor muss seitdem für seine Umsteiger höhere Preise für Lufthansa-Tickets zahlen und kann nicht mehr im vorher gewohnten Maße über Sitzplatzkapazitäten verfügen. (dpa/jW)
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