-
11.08.2025, 19:30:04
- → Inland
Seekabel vor Borkum darf verlegt werden
Lüneburg/Borkum. Im Streit um die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg den Weg frei gemacht für die Verlegung des Seekabels. Zuvor hatte das OVG bereits eine Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, die die wasserrechtliche Genehmigung für ein Stromkabel zur geplanten Förderplattform des niederländischen Unternehmens ONE-Dyas betraf. Nun hob das Gericht einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg auf, wonach bestimmte Befreiungen vom Naturschutzrecht vorläufig nicht gelten sollen. Das Kabel würde durch ein Schutzgebiet verlaufen. Die DUH warnt vor einer irreversiblen Schädigung und hatte gegen die Genehmigung des Kabels geklagt, da dieses durch eines der letzten einzigartigen und europarechtlich geschützten Steinriffe in der deutschen Nordsee verlaufen soll. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!