Argentiniens Präsident Milei blockiert Rentenerhöhung

Buenos Aires. Argentiniens marktradikaler Präsident Javier Milei hat eine vom Parlament beschlossene Rentenerhöhung für Alte und Menschen mit Behinderungen blockiert. Milei strich zudem einen Rentenanspruch für Menschen, die weniger als 30 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, wie aus einer Veröffentlichung vom Montag im Amtsblatt hervorging. Es ist bereits das zweite Mal innerhalb eines Jahres, dass der Präsident eine Rentenerhöhung blockiert.
Milei betreibt seit seinem Amtsantritt Ende 2023 einen aggressiven Klassenkampf von oben und verfolgt eine gegen den Administrativstaat gerichtete Kürzungspolitik. So wurden Tausende Beamte entlassen, staatliche Behörden geschlossen und Baustellen öffentlicher Träger stillgelegt.
Ein Effekt: Im vergangenen Jahr erzielte Argentinien erstmals seit 14 Jahren einen Haushaltsüberschuss. Auch wurde durch die von Milei forcierte Rezession, inklusive Massenarmut, die Inflation über ein Jahr gesehen im Juni auf 39,4 Prozent gedrückt. Ende 2024 hatte der Wert bei 118 Prozent gelegen.
Rentnerinnen und Rentner leiden nach Einschätzung von Ökonomen mit am stärksten unter Mileis Sozialraub. Allerdings werden mehr als 40 Prozent der Arbeitsstellen in Argentinien der sogenannten informellen Wirtschaft zugerechnet, die Menschen haben also gar keinen Anspruch auf eine staatliche Rente. Wer Geld bekommt, kann damit nur rund ein Drittel der durchschnittlichen Ausgaben abdecken. Mehr als 70 Prozent der argentinischen Rentnerinnen und Rentner lebt deshalb in Armut.
Mileis Regierung argumentierte, die geplante Rentenerhöhung sei »unvernünftig« und gefährde die Bemühungen um einen ausgeglichenen Staatshaushalt. Die Regierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Erhöhung den Staat in diesem Jahr zusätzliche fünf Millionen US-Dollar (rund 4,32 Millionen Euro) und im kommenden Jahr zwölf Millionen Dollar gekostet hätte.
Milei hat im argentinischen Kongress keine Mehrheit. Die Abgeordneten und Senatoren können seine Blockade theoretisch übergehen. Dafür wäre aber eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern – der Abgeordnetenkammer und dem Senat – nötig. (AFP/jW)
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