Neuer Präsident vereidigt
Von Reinhard Lauterbach, Poznań
In Warschau ist am Mittwoch der am 1. Juni gewählte Präsident Karol Nawrocki vereidigt worden. Vor den versammelten Mitgliedern beider Parlamentskammern gelobte er, die Verfassung zu beachten und die Würde der polnischen Nation sowie die Unabhängigkeit Polens zu verteidigen.
In seiner Antrittsrede kündigte Nawrocki an, Polens Interessen in der EU zu wahren, jedoch eine Ausweitung der Brüsseler Kompetenzen auf Kosten der Mitgliedstaaten zu verhindern. Ebenso lehnte er es ab, den polnischen Złoty durch den Euro zu ersetzen – obwohl sich Polen im EU-Beitrittsvertrag prinzipiell hierzu verpflichtet hatte.
Innenpolitisch kündigte er die Berufung eines »Nationalen Rates« im Präsidialamt an, um bis 2030 Verfassungsänderungen vorzubereiten, wie sie »die Polen erwarten«. Welcher Art diese sein sollen, skizzierte er zunächst nicht. Aus seiner Bemerkung, dass die polnischen Richter »keine Götter« seien, sondern den Interessen des Staates zu dienen hätten, lässt sich aber ablesen, dass es darum gehen dürfte, die in den Gründungsjahren Nachwende-Polens weitgefasste richterliche Autonomie zu beschneiden. Die Befugnis zu so weitreichenden Reformen leitete Nawrocki daraus ab, dass seine Wahl eine Aussage »des Souveräns« gewesen sei, dass Polen nicht so bleiben könne, wie es heute sei. Die Rechtsstaatlichkeit sei in Polen heute eine Fiktion. Nawrocki will sich auch dafür einsetzen, dass die polnische Armee zur stärksten in Europa ausgebaut wird.
Als inhaltliche Schwerpunkte seiner Präsidentschaft nannte Nawrocki die Entwicklung des Landes, einschließlich des Baus des umstrittenen Zentralflughafens CPK westlich von Warschau, den Wohnungsbau und die »Sicherheit« Polens. Er hoffe, dass sich um diese Themen ein überparteilicher Konsens aufbauen lasse. Denen, die ihn wegen seiner zweifelhaften Vergangenheit im Wahlkampf angegriffen hätten, verzeihe er »als Christ«. Ministerpräsident Donald Tusk reagierte auf die Vereidigung Nawrockis mit den Worten, man »werde sehen«, ob eine Zusammenarbeit im Interesse des Landes zustande kommen könne.
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