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Aus: Ausgabe vom 02.08.2025, Seite 1 / Ausland
Europäische Union

Schlappe für Italiens Abschiebepraxis

EuGH-Urteil: Ministerpräsidentin Meloni kritisiert Entscheidung. Opposition begrüßt Entscheid
Von Gerhard Feldbauer
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Schon die italienischen Gerichte wollten nicht wie Meloni und holten die Abgeschobenen gleich wieder zurück (Shëngjin, 28.1.2025)

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Den Haag zu beschleunigten Asylverfahren, wie sie Italien betreibt, kritisierte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni am Freitag laut ANSA. Die Gerichtsentscheidung schwäche die Politik zur Bekämpfung der »illegalen Masseneinwanderung« und zum Schutz der Landesgrenzen, hieß es weiter.

Italienische Migrantenverbände sowie liberale und linke Oppositionsparteien begrüßten hingegen den EuGH-Beschluss. Nicola Fratoianni, Sekretär der Partei Italienische Linke und Vorsitzender des Grünen-links-Bündnisses, erklärte gleichentags: »Wie sich jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand hätte vorstellen können, ist eine weitere Abschiebung von Migranten nach Albanien damit gescheitert.«

Zum Urteil: Die EuGH-Richter haben die Hürden bei der Bestimmung von sicheren Herkunftsländern für beschleunigte Asylverfahren erhöht. Sie folgten damit dem Antrag von EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour. Dieser hatte zwar eingeräumt, dass EU-Mitgliedsländer für ihre Asylverfahren sichere Herkunftsländer selbst bestimmen könnten, die Quellen, auf denen diese Einschätzung basierte, aber offenlegen müssten, damit nationale Gerichte diese überprüfen könnten.

Nun gilt: Staaten können durchaus als »sicher« eingestuft werden, wenn einzelne Personengruppen dort nicht sicher sind – aber nur unter der Voraussetzung, dass der Herkunftsstaat »demokratisch« ist und die betroffenen Gruppen schützt. Bei gefährdeten Personengruppen, etwa Homosexuellen, dürfen künftig beschleunigte Asylverfahren nicht mehr durchgeführt werden.

Das Urteil ist eine Absage an Melonis Plan, Asylsuchende außerhalb der EU – in albanischen Internierungslagern – unterzubringen, bis über ihre Anträge entschieden ist. Obendrein hatte Rom eine eigene Liste mit »sicheren Drittstaaten« erstellt, um Abschiebungen zu beschleunigen. Richter in Rom, die diese Praxis als nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt und die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet hatten, äußerten sich befriedigt.

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