Zum Inhalt der Seite

Baden-Württemberg: Hakenkreuz auf Stimmzettel im Landtag

Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Keiner will’s gewesen sein: Der baden-württembergische Landtag in Stuttgart (8.5.2024)

Stuttgart. Im Landtag von Baden-Württemberg ist am Donnerstag bei einer geheimen Abstimmung ein Stimmzettel mit einem Hakenkreuz beschmiert worden. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) bestätigte den Vorgang im Plenarsaal und drückte ihre Empörung aus. Die AfD-Fraktion wies zurück, etwas damit zu tun zu haben. »Es widert mich nur an«, sagte Aras. Die Verwendung verfassungsfeindlicher Zeichen sei eine Straftat. Es sei bedauerlicherweise nicht möglich, die Tat einer Person zuzuordnen.

Die AfD wollte zuvor bei der geheimen Wahl, zu der der Stimmzettel gehörte, Vertreter in den sogenannten Oberrheinrat wählen lassen – scheiterte aber ein weiteres Mal. Das deutsch-französisch-schweizerische Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der Teilregionen Elsass, Nord- und Südbaden, Südpfalz und Nordwestschweiz.

Für die geheime Abstimmung waren zwei Urnen an zwei Ausgängen des Plenarsaals plaziert worden – an dem einen Ende sitzen die Abgeordneten der AfD, am anderen Ende die der SPD. Die Parlamentarier gehen dann zur Abstimmung in ihre Ecke. Die Landtagsverwaltung bestätigte, dass der Stimmzettel mit dem Hakenkreuz auf der Seite von SPD und Grünen abgegeben worden sei. Es sei aber ganz schwierig, den Stimmzettel zuzuordnen. Man werde alle Fakten prüfen. Dass der Stimmzettel von einem Unbeteiligten, also keinem Abgeordneten, eingeworfen worden sei, sei aber unwahrscheinlich. Es würden nur Abgeordnete abstimmen, sagte die Landtagssprecherin.

AfD-Fraktionschef Anton Baron sagte einer Mitteilung zufolge: »Es ist unfassbar, dass gewählte Abgeordnete inzwischen schon innerhalb des Hohen Hauses politisch motivierte Straftaten begehen.« Die AfD-Fraktion verurteile den Vorgang. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen am 25.07.2025, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!