Gute Rente durch »Boomer-Soli«?

Zum Vorschlag des Wirtschaftsinstituts DIW, einen »Boomer-Soli« zur Umverteilung innerhalb des Rentensystems einzuführen, sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch:
Im internationalen Vergleich ist das deutsche Rentensystem strukturell unterfinanziert. Das ist die Folge politisch falscher Entscheidungen in den 2000er Jahren, als man private Versicherungen vermarkten und Arbeitgeber entlasten wollte.
Für gute Renten muss jetzt auf der Einnahmeseite der Rentenversicherung mehr reinkommen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Mütterrente müssen aus Steuergeldern und nicht aus der Rentenkasse bezahlt werden. Niemand braucht Vorschläge, die den Mangel niedriger Renten nur unter den Rentner*innen umverteilen. Ein Soli auf Renten lässt außerdem die größten Einkommen im Land unangetastet: Miet- und Pachteinnahmen, Unternehmensgewinne und Zinsen.
Wer Beitragszahler wirklich entlasten will, muss über mehr Steuergerechtigkeit an hohe Einkommen und Vermögen ran. Das wäre fair und gerecht, weil hier wirklich von oben nach unten umverteilt wird.
Die Gewerkschaft Verdi erklärte am Mittwoch zum Kampf der Ryanair-Beschäftigten für betriebliche Mitbestimmung bei der Konzerntochter Malta Air:
Der Kampf (…) geht in die nächste Runde. Nach der Eilentscheidung des Arbeitsgerichts Köln an diesem Mittwoch, dass das Unternehmen notwendige Unterlagen für die Vorbereitung einer Betriebsratswahl am Standort Köln vorerst nicht herausgeben muss, setzt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft auf die Hauptverhandlung im September.
»Die Mitbestimmung in Betrieben ist ein selbstverständliches Recht, wenn die Beschäftigten das wollen«, sagte der Bundesfachgruppenleiter Luftverkehr und Maritime Wirtschaft, Dennis Dacke, am Mittwoch. »Es ist eine Unverschämtheit, dass Ryanair an mehreren Standorten nichts Besseres einfällt, als mit immer neuen Verfahrenstricks die Wahl von Betriebsräten zu verhindern.« Dacke verwies auf den Standort Berlin von Malta Air, wo es den Beschäftigten erst im Mai dieses Jahres – nach jahrelangem Konflikt – gelungen war, Betriebsratswahlen durchzuführen. (…)
Auch in Köln kämpfen die Kolleginnen und Kollegen der Ryanair-Tochter Malta Air bereits seit zweieinhalb Jahren für ihr Recht auf einen Betriebsrat. Das Unternehmen weigerte sich, dem von den Beschäftigten nominierten Wahlvorstand für die Wahlvorbereitung notwendige Listen der Beschäftigten zur Verfügung zu stellen, mit denen etwa das aktive und passive Wahlrecht festgestellt werden kann. Zudem drohte der Arbeitgeber allen Wahlvorstandsmitgliedern, die für den Eilantrag vorm Arbeitsgericht votiert hatten, mit Klagen auf Schadenersatz, um sie einzuschüchtern und zu spalten. (…)
Neben der Kooperationsverweigerung des Arbeitgebers spielt bei den Schwierigkeiten von Ryanair-Belegschaften, ihre Interessenvertretung zu wählen, auch die jeweilige Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes eine Rolle. Die Realität, dass in Betrieben, gerade mit Konzernhauptsitz im Ausland, nicht alle an einem festen Standort arbeiten, sondern etwa mobiles Arbeiten und digitale Leitungsmacht die moderne Unternehmensorganisation prägen, führt immer wieder zu unterschiedlichen Definitionen, wie ein Betrieb abzugrenzen sei. (…)
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