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Pharmafirmen scheitern vor Verfassungsgericht

Karlsruhe. Mehrere nicht näher genannte Pharmaunternehmen sind vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos dagegen vorgegangen, dass die frühere Bundesregierung unter anderem mit einem vorübergehend höheren Rabatt auf Medikamente und dem Einfrieren von Preisen für bestimmte Präparate die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren wollte. Das teilte das oberste Gericht der BRD am Mittwoch mit. Der sogenannte Herstellerabschlag im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hatte für das Jahr 2023 gegolten. Das bereits geltende Preismoratorium wurde bis Ende 2026 verlängert. Das Gericht erklärte diese Maßnahmen für angemessen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2025, Seite 2, Inland

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