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Strafbefehl gegen Gesamtmetall-Präsident

Tübingen. Gegen den Präsidenten des Unternehmerverbandes Gesamtmetall, Stefan Wolf, liegt ein Strafbefehl vor. Wolf werden »insgesamt 28 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt« vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Tübingen am Donnerstag mitteilte. Die Ermittlungen in dem Fall laufen demnach seit 2022. Wolf soll über mehrere Jahre eine Haushaltshilfe beschäftigt haben, ohne diese anzumelden und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge erließ das Amtsgericht Bad Urach den beantragten Strafbefehl. Wolf habe dagegen Einspruch eingelegt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.07.2025, Seite 9, Kapital & Arbeit

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