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Chinesische Firmen bei EU-Aufträgen außen vor

Brüssel. Chinesische Unternehmen werden künftig von öffentlichen Beschaffungsaufträgen für Medizinprodukte im Wert von mehr als fünf Millionen Euro ausgeschlossen. Das teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Sie nutzt damit erstmals ein 2022 in Kraft getretenes Gesetz. Demnach können Staaten bestraft werden, die EU-Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen diskriminieren. Die Hoffnung Brüssels: die betroffenen Länder öffnen ihre Märkte für EU-Unternehmen. Den Angaben zufolge hat sich die Zahl der chinesischen Ausfuhren von Medizinprodukten in die EU zwischen 2015 und 2023 mehr als verdoppelt. Gleichzeitig gebe es bei fast 90 Prozent der öffentlichen Aufträge für die Beschaffung von Medizinprodukten in China diskriminierende Maßnahmen gegenüber in der EU hergestellten Produkten und EU-Lieferanten. Die chinesische Regierung warf der EU Protektionismus vor. Unter dem Vorwand des fairen Wettbewerbs betreibe Brüssel in Wirklichkeit unfaire, wettbewerbsverzerrende Praktiken, was »ein klassischer Fall von Doppelmoral« sei, sagte ein Sprecher des Außenministeriums. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.06.2025, Seite 9, Kapital & Arbeit

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