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Bund akzeptiert Urteil zu Grenzkontrolle

München. Die Verlängerung von Kontrollen der Bundespolizei an der Grenze zu Österreich war zumindest in einem Fall rechtswidrig. Ein entsprechendes Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei inzwischen rechtskräftig, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in München mit. Die BRD habe keine Rechtsmittel eingelegt. Ein Österreicher hatte wegen einer Kontrolle im Juni 2022 in einem Zug in Bayern gegen die BRD geklagt und vom Verwaltungsgerichtshof recht bekommen. Zur Frage, was das Urteil für die Kontrollen der Bundespolizei bedeutet, äußerte sich das Bundesinnenministerium auf Nachfrage zunächst nicht. Das Urteil bezog sich nur auf die Kontrolle des Österreichers. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.05.2025, Seite 4, Inland

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