-
02.05.2025
- → Feminismus
Spanien schränkt Leihmutterschaft ein
Madrid. Ein neues Dekret der spanischen Regierung verschärft das Vorgehen gegen Leihmutterschaften. Ausländische Geburtsurkunden oder Gerichtsurteile würden von spanischen Behörden »unter keinen Umständen akzeptiert werden«, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Dekret. Eltern müssen demnach in Zukunft eine direkte biologische Verbindung zu dem Kind beweisen oder es formell adoptieren, um es in Spanien zu registrieren. Leihmutterschaften sind in Spanien seit dem Jahr 2006 verboten, nun ist auch die Registrierung im Ausland geborener Kinder nicht mehr möglich. Ein im Februar 2024 verabschiedetes Gesetz definiert Leihmutterschaft als eine Form von »Gewalt gegen Fr auen«. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!