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Spanien schränkt Leihmutterschaft ein

Madrid. Ein neues Dekret der spanischen Regierung verschärft das Vorgehen gegen Leihmutterschaften. Ausländische Geburtsurkunden oder Gerichtsurteile würden von spanischen Behörden »unter keinen Umständen akzeptiert werden«, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Dekret. Eltern müssen demnach in Zukunft eine direkte biologische Verbindung zu dem Kind beweisen oder es formell adoptieren, um es in Spanien zu registrieren. Leihmutterschaften sind in Spanien seit dem Jahr 2006 verboten, nun ist auch die Registrierung im Ausland geborener Kinder nicht mehr möglich. Ein im Februar 2024 verabschiedetes Gesetz definiert Leihmutterschaft als eine Form von »Gewalt gegen Fr auen«. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.05.2025, Seite 15, Feminismus

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