04.01.2025
Befugnisse der Polizei
Nur bei »konkreter Gefahr«
Karlsruhe kippt Teile des NRW-Polizeigesetzes
Von Annuschka Eckhardt
Schlecht verfasst: Teile des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Bestandteile einer Observationsregelung sind verfassungswidrig, die darin definierte »Eingriffsschwelle« für Überwachungen sei zu allgemein und gebe den zuständigen Behörden und Gerichten »keine hinreichend bestimmten Kriterien an die Hand«, so der ...
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