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Pflicht zum Schutz der Infrastruktur

Berlin. Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Grundlagen für einen besseren Schutz kritischer Infrastruktur in Deutschland auf den Weg bringen. Wie es aus dem Bundesinnenministerium hieß, sollen 1.400 bis 1.500 Unternehmen aus Bereichen wie Energie- oder Gesundheitsversorgung verpflichtet werden, sich gegen Ausfälle aufgrund von Naturkatastrophen beziehungsweise Sabotage- oder Terrorakten zu schützen. Der Entwurf für das sogenannte Kritis-Dachgesetz sieht dabei Bußgelder vor, wenn dies versäumt wird oder staatliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Sie sollen je nach Verstoß von 50.000 bis 500.000 Euro reichen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.11.2024, Seite 5, Inland

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