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25.10.2024
Speichern von IP-Adressen

Auf Verdacht statt auf Vorrat

»Quick Freeze«: Bundesjustizministerium legt neuen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor. Länder und Verbände können Stellung nehmen

Von Marc Bebenroth
Apologeten eines ermächtigten Polizeistaats ärgern sich jetzt schon. Das Bundesjustizministerium hat am Donnerstag den Entwurf für eine Gesetzesänderung zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren (Englisch für Schockgefrieren) für das Speichern von Telekommunikationsdaten wie Telefonnummern und IP-Adressen an die Bundesländer sowie an Fachverbände versandt. Damit bringt das von Marco Buschmann (FDP) geleitete Ressort seinen Gegenentwurf zur seit Jahrzehnten von Geheimdi...

Artikel-Länge: 3337 Zeichen

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