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21.10.2024
Pressefreiheit

»Diese Rechtsnorm ist verfassungswidrig«

Das Veröffentlichen von Gerichtsbeschlüssen ist bislang ein Straftatbestand. Ein Gespräch mit Arne Semsrott

Interview: Gitta Düperthal
Weil Sie auf der Transparenz- und Rechercheplattform »Frag den Staat« Gerichtsbeschlüsse zu Durchsuchungen bei Mitgliedern der »Letzten Generation« veröffentlicht hatten, verurteilte Sie das Berliner Landgericht am Freitag zu 20 Tagessätzen à 50 Euro. Das Gericht sah das Zitieren der Beschlüsse als Straftat an – mit welcher Begründung? Es gibt ein absolutes Veröffentlichungsverbot für derlei Dokumente. So ist es im Paragraphen 353 d Nr. 3 des Strafgesetzbuchs festge...

Artikel-Länge: 4108 Zeichen

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