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Revision gegen »Knockout«-Urteil

Jena/Karlsruhe. Das Urteil des Oberlandesgerichts Jena im »Knockout 51«-Prozess wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt habe Revision beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung eingelegt, sagte eine Sprecherin am Dienstag gegenüber dpa. Das Oberlandesgericht Jena hatte am Montag vier Männer zu Haftstrafen verurteilt. Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass die Neonazis Mitglieder einer kriminellen Vereinigung waren und diese zum Teil auch gegründet hatten. Drei der Angeklagten sollen zwei Jahre und zwei Monate, zwei Jahre und sechs Monate sowie drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der vierte Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Generalbundesanwalt hatte deutlich höhere Strafen gefordert. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.07.2024, Seite 4, Inland

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