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Essen: Stadt muss AfD Halle vermieten

Gelsenkirchen/Essen. Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für den Bundesparteitag der Partei Ende Juni zur Verfügung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Nach Überzeugung der Richter hat die AfD Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen. Sie dürfe nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien, wie es in der Mitteilung des Gerichts von Freitag heißt. Der Streit um den Bundesparteitag ist ebenfalls noch anhängig am Landgericht Essen. Über die Zivilklage will das Gericht am Montag in mündlicher Verhandlung entscheiden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.06.2024, Seite 4, Inland

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