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Gericht bestätigt LNG-Terminal auf Rügen

Leipzig. Die Eilanträge der Gemeinde Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks und privater Grundstückseigentümer gegen den Betrieb des Flüssigerdgasterminals im Hafen Sassnitz-Mukran auf Rügen wurden abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig erklärte sie am Freitag für unzulässig. Geltend gemachte Sicherheitsrisiken seien nicht erkennbar. Das Terminal besteht aus schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von LNG, einem Tankschiff und weiteren Anlagen an Land. Laut BVG liegen in Betracht kommende Schutzobjekte wie die Wohnhäuser der Antragsteller oder die Jugendherberge Prora außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.06.2024, Seite 5, Inland

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