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Aus: Ausgabe vom 24.05.2024, Seite 8 / Ansichten

Löwe des Tages: Javier Milei

Von Felix Bartels
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Auch wenn’s nicht so aussieht: Es war eine Buchpremiere

Natürlich tigerte er im Ledermantel über die Bühne. Sein neues Buch »Kapitalismus, Sozialismus und die neoklassische Falle« war Anlass und doch bloß Nebensache. Milei, der Mann mit der entgleisten Frise, Rockstar und Kreuzung aus Donald Trump und Joaquin Phoenix, begeistert die Massen, über die sich schwer rausbringen lässt, was sie mehr anzieht, die bunt bemalte Schale oder das schwarze Dotter. 8.000 waren ihrer am Mittwoch abend im Luna Park von Buenos Aires versammelt. Einer Epiphanie wohnt man nicht bei, man geht in ihr auf.

Der Tiger fand starke Worte: »Ich bin der König, ich bin der Löwe.« Der König der Löwen also. Erinnert noch wer die Stelle, als Mufasa seinem Sohn die Klassengesellschaft verklärt: Ja schon, wir Löwen fressen die Gazellen, doch wenn wir sterben, werden wir zu Gras, dann fressen die Gazellen uns. Der circle of life, die gnadenlose Welt als Paradies. Steuern runter, Deregulierung, Rückbau des Staates. – Sozialleistungen? Für Weicheier. Mittlerweile hat Argentiniens Armutsquote die 60 Prozent überschritten.

Anarchokapitalismus heißt das Fabelwort, treffend und überflüssig zugleich, denn Kapitalismus ist seinem Wesen nach anarchisch, wie Anarchismus ja auch nichts anderes als dessen bäuerliche Verklärung ist. Dennoch kann man, wie zu sehen, dieses Wesen der Sache noch mehr herausstreichen, als sie selbst könnte. Und das wieder muss verdeckt werden. »I eat the elite«, brüllte es von der Bühne – not the rich. Der Kunstgriff der Rechten liegt darin, den Kampf der Besitzlosen gegen die Besitzenden in den gemeinsamen Kampf gegen das politische ­Establishment zu überführen.

Der heilige Besitz scheint für Milei allerdings beim schnöd Materiellen zu enden. Noch am Abend geisterten Plagiatsvorwürfe durch die Presse. Ideen scheinen am Wegesrand zu wachsen und gepflückt werden zu können.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren. Denn nicht allen lernen die junge Welt kennen, da durch die Beobachtung die Werbung eingeschränkt wird.

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