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Urteil: HR muss PARTEI-Spot ausstrahlen

Frankfurt am Main. Ein Radiosender des Hessischen Rundfunks muss einer Gerichtsentscheidung zufolge einen Wahlwerbespot der PARTEI zur EU-Wahl ausstrahlen. Intendanten dürften Wahlwerbung nur dann wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Strafgesetze zurückweisen, wenn der Verstoß deutlich und offensichtlich sei, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Der Spot müsse nun beim Jugendsender You FM ausgestrahlt werden. Der HR lehnte dies zunächst ab, weil der verwendete Liedtext gegen den Jugendschutz verstoße. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2024, Seite 4, Inland

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