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Aus: Ausgabe vom 16.05.2024, Seite 1 / Inland
Lauterbach-Reform

Kabinett beschließt »Krankenhausreform«

Warnung vor massenhaftem Kliniksterben, Länder drohen mit Blockade im Vermittlungsausschuss
Von Raphaël Schmeller
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»Es ist eine Revolution im Krankenhauswesen«: SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch in Berlin

Trotz heftiger Kritik von fast allen Seiten hat das Bundeskabinett grünes Licht für die geplante »Krankenhausreform« gegeben. SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprach nach der Sitzung am Mittwoch im Kanzleramt von einer »Revolution im Krankenhauswesen«.

Konkret soll die bisherige Vergütung mittels Fallpauschalen geändert und die Spezialisierung der Kliniken vorangetrieben werden. Künftig sollen Häuser bereits für die Vorhaltung bestimmter Leistungen 60 Prozent der Vergütung erhalten. Grundlage für die Finanzierung durch die Krankenkassen sollen »Leistungsgruppen« sein. Mit denen sollen bestimmte Behandlungen genauer erfasst und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben sichergestellt werden, heißt es.

»Mit der Reform zielt die Regierung darauf ab, zahlreiche Krankenhäuser zu schließen«, sagte Laura Valentukeviciute vom »Bündnis Klinik­rettung« am Mittwoch. Erstens, weil die Unterfinanzierung bestehen bleibe. Zweitens würden durch Einführung der Leistungsgruppen viele Kliniken von bestimmten Behandlungen zwangsweise ausgeschlossen. »Damit werden massenhaften Schließungen Tür und Tor geöffnet.«

Auch der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, sprach sich am Mittwoch gegen Lauterbachs »Revolution« aus. »Die bisherigen Reformpläne bedrohen die Stabilität der Krankenhausversorgung in Deutschland«, sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, sagte den RND-Zeitungen, bei genauerem Hinsehen entpuppe sich die Reform als Etikettenschwindel. »Das ist nicht die Entlastung von ökonomischem Druck, die wir in den Krankenhäusern brauchen«, sagte sie. Eine Reform, die bewusst die Zahl der Kliniken reduzieren wolle, habe komplexe Folgen für die Patientenversorgung.

Das Reformgesetz geht nun in den Bundestag und soll nach dem Willen der Ampelkoalition zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Allerdings haben auch die Bundesländer scharfe Kritik geübt und drohen mit einer Blockade im Vermittlungsausschuss.

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