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09.05.2024, 12:05:42 / Inland
Tag des Sieges

junge Welt am sowjetischen Ehrenmal verboten

Berlin: Schikanen verhindern würdiges Gedenken an Befreier vom Faschismus. Polizei nimmt Besuchern junge Welt wegen historischem Bild ab
Von Nick Brauns
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Ein würdiges Gedenken an die bei der Befreiung Europas vom Nazifaschismus gefallenen Soldaten der Roten Armee wird am 9. Mai als »Tag des Sieges« vom Berliner Senat und der Polizei verhindert. Per Allgemeinverfügung sind so etwa sowjetische und russische Fahnen, Symbole und sogar Lieder im Umfeld der drei sowjetischen Ehrenmale am Tiergarten, in Pankow und im Treptower Park verboten worden.

An den Eingängen zum Ehrenmal im Treptower Park haben sich aufgrund polizeilicher Maßnahmen lange Warteschlagen gebildet. Besucher, darunter viele Nachfahren gefallener sowjetischer Soldaten, werden entwürdigenden Taschenkontrollen unterzogen.

Auch die Tageszeitung junge Welt, die vor den Eingängen verteilt wird, darf nicht zum Ehrenmal mitgeführt werden. »Sie haben die Wahl, die Zeitung zurück zum Stand zu bringen, damit sie nicht weggeschmissen wird«, so ein Polizist. Polizisten nehmen den Besuchern die Zeitung ab, schmeißen sie auf den Boden oder geben sie stapelweise an die Verteiler zurück. Begründet wird dies mit dem Titel »Antifaschistische Zeitenwende«, der das berühmte Foto von Rotarmisten zeigt, die am 2. Mai 1945 das »Banner des Sieges« mit Hammer und Sichel auf dem Reichstag hissen. »Das Foto, auf dem Soldaten der Roten Armee das «Banner des Sieges» hissen, gehört zu den berühmtesten Aufnahmen des 20. Jahrhunderts«, heißt es zu dem von Yevgeny Khaldei aufgenommenen Bild auf der Website des Bundestages. Die Berliner Polizei hält die Titelseit mit dem Bild dagegen für geeignet, gegen die Allgemeinverfügung zu verstoßen, wie ein Polizist die Wegnahme der Zeitungen gegenüber jW begründete.

Von der Ehrung ausgeschlossen wurden türkische und griechische Kommunisten, da ihre mitgeführten Parteifahnen die kommunistischen Symbole Hammer und Sichel zeigen und dies nach Ansicht der Polizei Sowjetsymbolik ist.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren. Denn nicht allen lernen die junge Welt kennen, da durch die Beobachtung die Werbung eingeschränkt wird.

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