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Aus: Ausgabe vom 10.05.2024, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Rechte wahrnehmen

Von René Lau
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Der Rechtsstaat ist ein hohes Gut. Einschränkungen von Grundrechten, wie sie in Zeiten der Pandemie an der Tagesordnung waren, sollten Warnung genug sein. Zumal, wie man inzwischen weiß, viele der Einschränkungen unnötig waren. Insbesondere Staatsdiener sollten bemüht sein, vorsichtig mit Grundrechtseinschränkungen umzugehen.

Als Fananwalt bin ich besonders hellhörig, wenn es um dieses Thema geht. Schließlich habe ich es bei Vernehmungen oder im Gerichtssaal häufig mit Polizeibeamten zu tun, von denen bekannt ist, dass sie es mit den Rechten Beschuldigter nicht so genau nehmen. Anbei ein Beispiel aus dem Gericht in Moabit. Nach einer Anklage saß ich mit dem Mandanten im Verhandlungssaal und lauschte dem Gang der Beweisaufnahme. Ein Polizeibeamter, der damals von Zeugen des Vorfalls verständigt worden war, wurde vernommen. Ruhig und sachlich machte er seine Aussage. Es gab nichts zu beanstanden – bis er sagte, der Beschuldigte sei sehr unkooperativ gewesen. Typische Sätze, die gern ans Ende einer Aussage gehängt werden, um den Beschuldigten im schlechten Licht dastehen zu lassen. Da horcht der Verteidiger natürlich auf. Auf meine Frage hin, inwiefern der Beschuldigte sich unkooperativ verhalten habe, wurde es interessant. Der Mandant habe sich zunächst nicht zum Tatvorwurf äußern wollen, dann habe er ihn sogar bestritten, durchsuchen habe er sich ebenfalls nicht lassen wollen. Interessant – sind das nicht die Rechte eines jeden Beschuldigten im Rahmen eines Strafverfahrens? Ob es da noch mehr nicht kooperatives Verhalten gegeben habe, wollte ich wissen. Der Beamte verneinte. Ich wies ihn darauf hin, dass es sich bei dem Genannten um wahrgenommene Rechte des Beschuldigten handele, ganz sicher nicht um unkooperatives Verhalten. Richter und Staatsanwalt unterbrachen mich nicht, sahen es wohl genauso. Der Polizist blickte mich mit großen Augen an, begriffen hatte er es offensichtlich nicht.

Es ist leider so: Solange Beamte meinen, Beschuldigte, die ihre Rechte wahrnehmen, als unkooperativ bezeichnen zu dürfen, haben wir im Rechtsstaat viel zu tun.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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