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04.05.2024
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Berlin: Sowjetische Flagge erneut verboten
Berlin. Wie in den beiden Vorjahren verbietet die Berliner Polizei auch im Jahr 2024 am 8. und 9. Mai das Zeigen der Flagge der Sowjetunion an mehreren Orten, die mit der Befreiung vom Faschismus im Jahr 1945 verbunden sind. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten sogenannten Allgemeinverfügung hervor. Darin wird eine »Beschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit« für das Umfeld der sowjetischen Ehrenmale im Treptower Park, im Tiergarten und in der Schönholzer Heide ausgesprochen. In der Aufzählung von Kennzeichen, die geeignet seien, »den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen«, führt die Berliner Polizei einmal mehr die »Flagge der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken« an. Ausdrücklich verboten wird auch das Abspielen und Singen des bekanntesten sowjetischen Liedes des Zweiten Weltkrieges, »Swjaschtschennaja woina« (»Der heilige Krieg«). (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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