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Aus: Ausgabe vom 26.04.2024, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Hardliner

Von René Lau
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In Wahlkampfzeiten laufen politische Hardliner gemeinsam mit Polizeigewerkschaftern zur Höchstform auf, was Einschränkung von Bürgerrechten oder auch die Verschärfung von Sicherheitsgesetzen angeht. Der gemeine Sicherheitsfanatiker muss da nicht lange überlegen. Der Lieblingsfeind ist schnell gefunden: der Fußballfan. Da trifft es sich ausnehmend gut, dass die Fußball-EM im eigenen Land vor der Tür steht.

Inzwischen haben wir Fans den Eindruck, es kann gar nicht laut und krass genug zugehen, um neue Hirngespinste von Bedrohung und damit korrelierende Freiheitseinschränkungen in die Runde zu werfen. Immer frei nach dem Motto: Deutschland sucht den Superhardliner. Dachten wir Fans bisher, dass in diesem Wettbewerb die sozialdemokratische Bundesinnenministerin unangefochten siegen wird, legen weitere Politiker jetzt nach. Der liberale Bundesjustizminister schwadroniert davon, dass bei der EM die Strafe auf dem Fuße folgen müsse. Von Schnellgerichten ist da die Rede. Da staunt der Fan­anwalt, denn schließlich haben wir doch schon das »beschleunigte Verfahren« in der StPO.

Mit Blick auf die Geschichte schüttle ich nur den Kopf, wenn ich Begriffe wie Schnell- oder Standgerichte höre. Und auch die sozialdemokratische Innenministerin von Niedersachsen wollte im Konzert der Großen mitspielen. Von ihr kam jetzt der grandiose Vorschlag, niedersächsische Derbys stets ohne Auswärtsfans stattfinden zu lassen. Zugegeben, bei den letzten Derbys kam es tatsächlich zu Vorkommnissen. Aber die gingen von nur wenigen Fans aus. Sollen deshalb gleich ganze Fanblöcke in Mithaftung genommen werden? Kollektivstrafen sind stets abzulehnen. Aus gutem Grund sind derartige Strafen unserem Strafrecht fremd. Glücklicherweise entscheidet über solche Blocksperren kein Politiker, sondern der Veranstalter, sprich der Verein. Die Vereine müssen aufpassen, dass sie sich von den Hardlinern aus der Politik nicht am Nasenring durch die Manege ziehen lassen. Sie sollten sich solchen Forderungen widersetzen. Denn Veranstalter bleibt der Verein und nicht die Politik oder gar die Polizei.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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